Drucksache - 0406/IV  

 
 
Betreff: Liegenschaftsfonds
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 13.08.2012
2. Anlage zur VzK
2. Beschluss vom 14.09.2012

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text liegt vor):


Bezirksamt Mitte von Berlin    .6.2012

Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility ManagementTel.: 23700

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

über

 

Liegenschaftsfonds

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.1.2001 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. I/32):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. möglichst umgehend der Bezirksverordnetenversammlung Mitte eine vollständige Auflistung aller aus dem Bezirk in den Liegenschaftsfonds übernommenen Grundstücke zu übergeben,

 

  1. dazu mitzuteilen, ob damit auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Grundstücke übergegangen und welche Aufgaben im Bezirk verblieben sind,

 

  1. welche personellen Auswirkungen sich ggf. abzeichnen und

 

  1. ob insgesamt für den Bezirk Veränderungen für den Haushaltsplan zu erwarten sind.

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu 1. Eine Auflistung der weiteren vom Liegenschaftsfonds übernommenen      

Grundstücke ist als Anlage beigefügt.

 

Zu 2.Mit dem Übergang der Grundstücke geht auch die Verwaltung der Grund-

            stücke in die Zuständigkeit des Liegenschaftsfonds über.

 

Zu 3.Mit der Übergabe der weiteren Grundstücke ist in der SE FM sowie im Schul-  und Sportamt sowie im Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt kein Personalabgang verbunden. Bei den Grundstücken des Finanzvermögens (FV) handelt es sich -ausgenommen das Grundstück Nordufer 39, 40-  um ehem. Schulgrundstücke bzw. ein Grundstück des Jugendamtes (Jugenderholungsstätte Kagel, Erich-Weinert-Str. 36), die nur kurzfristig im Finanzvermögen „geparkt“ waren.

Bei den Schulgrundstücken handelt es sich nur um die Teilflächen der ehem. Wohndienstgebäude bzw. den Standort der schulpraktischen Seminare (Putbusser Str. 22) und eine als Parkplatz genutzte Teilfläche (Pohlstr. neben Nr. 62).

 

Zu 4.Die Veränderungen für den Haushalt sind aus den Entwicklungen in den Einnahmetiteln und bei den Ausgabetiteln des Haushaltsplans 2011 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2010 ablesbar.

 

Welche Minderungen/Einsparungen sich dabei aufgrund allgemeiner Einsparvorgaben ergeben bzw. auf die Übergabe der Grundstücke zurückzuführen sind, ist in Einzelbeträgen ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht darstellbar, da in jedem Einzelfall überprüft werden müsste, ob sich die Entwicklungen aus der Übertragung an den Liegenschaftsfonds ergeben oder ob andere Umstände, wie zum Beispiel -grundsätzliche- Einsparungen bei Straßenreinigung, Stromkosten usw. maßgeblich sind.

 

 

Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

siehe Berichtstext zu 4.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
           siehe Berichtstext zu 3.

 

 

 

Berlin, den     .6.2012

 

 

 

 

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen