Drucksache - 0397/IV  

 
 
Betreff: Nächste Schritte für den Mauerpark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziale Stadt (Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK)Bezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fischer 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag aus Ausschuss Soziale Stadt vom 13.06.2012
2. Antrag vom 14.08.2012
3. Beschluss vom 14.09.2012
4. VzK als SB vom 11.12.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin0397/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Nächste Schritte für den Mauerpark

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0397/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend die nächsten Verfahrensschritte bezüglich des Mauerparks einzuleiten.

 

Dazu ist

  1. In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Eigentümerin ein städtebaulicher Vertrag zu vereinbaren.
    In diesem sollen folgende Punkte enthalten sein:

(i)         Die Fläche nördlich der Gleimstraße wird in einem Bebauungsplanverfahren als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen (ca. 3,5 ha).
Die Bebauung erfolgt auf Basis des erarbeiteten Entwurfs mit ca. 600 Wohnungen, einer BGF von bis zu 58.000 qm und einer GFZ von 1,7.’
Neben der Wohnbebauung soll Fläche für eine Kindertagesstätte für das neu entstehende Wohnquartier vorgehalten werden.

(ii)        Die Gewerbetreibenden Mauersegler, Schönwetter, Flohmarkt und der Pflanzenmarkt Wunder sollen die Möglichkeit erhalten, die derzeit von ihnen genutzten Flächen zu erwerben (c. 2 ha).

(iii)      Die Fläche zwischen Gleimstraße und parkverträglichem Gewerbe (siehe ii) im Süden wird vom Land Berlin erworben und als öffentliche Parkfläche gestaltet (ca. 5 ha).

 

2. der Bebauungsplanentwurf 1-64 so zu überarbeiten, dass er die im städtebaulichen Vertrag geregelten Nutzungen widerspiegelt. Die nächsten Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren sind einzuleiten.

 

  1. in Zusammenarbeit mit der Grün Berlin GmbH, der Bürgerwerkstatt und Prof.  Lange eine Bürgerbeteiligung für die Gestaltung der öffentlichen Grünfläche (5 ha) zu organisieren.

Ausgangspunkt für die Beratungen sind die von Prof. Lange entwickelten Pläne.

 

 

Das Bezirksamt hat am 04.12.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu 1.

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit Beschluss der DS 0589/IV am 22.11.2012 das Bezirksamt beauftragt, den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Der Vertrag zwischen Senat, Bezirk und CA Immo ist am 23.11.2012 notariell beurkundet worden.

 

Im Vertrag ist vereinbart:

 

(i) Die Gemeinde beabsichtigt mittels Bebauungsplan Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet nördlich der Gleimstraße zu schaffen, in dem bis zu 58.000 m² Geschossfläche realisiert werden können.

Hinsichtlich der Versorgung mit Kitaplätzen werden sich die Vertragsparteien über Standort und Kostentragung verständigen, sobald der Bedarf konkret ermittelt ist. Die CA Immo hat im Vertrag bereits eine Kostenübernahme in der Höhe der Investitionskosten für 40 Kitaplätze zugesagt.

 

(ii) Die CA Immo verpflichtet sich, bis Ende 2013 mit den Gewerbetreibenden, bzw. denjenigen Nutzern, die Berlin gegenüber der CA Immo als zukünftige Dauernutzer bezeichnet, einen Anspruch auf Einräumung eines Erbbaurechts zu vereinbaren.


(iii) Der Nutzen-Lasten-Wechsel der Flächen südlich der Gleimstraße erfolgt grundsätzlich am 1. Tag des nach Erlöschen des Rücktrittsrechts folgenden Monats. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn Berlin bis zum 31.5.2014 Planungsrecht  für bis zu 58.000 m² Geschossfläche Wohnungsbau geschaffen hat. Für eine ca. 2 ha große Teilfläche der zukünftigen Parkfläche erfolgt der Nutzen- Lastenwechsel vorgezogen zum 1. Tag des auf die Beurkundung dieses städtebaulichen Vertrages folgenden Monats.

 

 

Zu 2.

Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt die im städtebaulichen Vertrag geregelten Nutzungen.

Der nächste Verfahrensschritt, die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4(2) BauGB, wird zurzeit vorbereitet und soll bis spätestens März 2013 abgeschlossen sein.

 

 

Zu 3.

Auf der Grundlage der Pläne von Prof. Lange organisiert die Grün Berlin GmbH gemeinsam mit Senat und Bezirk die Beteiligung der Bürger an der Gestaltung der öffentlichen Grünflächen im Rahmen der Bürgerwerkstätten.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den

 

Für den Leiter der Abteilung

 

 

Dr. HankeUlrich Davids

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Jugend, Schule,

Sport und Facility-Management

 

 
 

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