Drucksache - 0366/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal u. Finanzen 32570
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über „Ausgesuchte Daten der ‚Polizeilichen Kriminalstatistik’ zugänglich machen“
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.09.12 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0366/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dafür einzusetzen, die Daten aus der „Polizeilichen Kriminalitätsstatistik“ (PKS) halbjährlich und nach Bezirken aufgeschlüsselt jeder Bürgerin und jedem Bürger in maschinenlesbarer Form bereitzustellen, zum Beispiel über das Portal „daten.berlin.de“.
Das Bezirksamt hat am 18.12.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat im Sinne des Beschlusses Kontakt mit der Senatsverwaltung für Inneres aufgenommen und folgende Antwort erhalten:
Der Turnus der Veröffentlichung der PKS werde derzeit zwischen dem Landeskriminalamt und der Senatsinnenverwaltung diskutiert, insofern könne die Anregung der BVV zu einer diesbezüglichen Veränderung in diese Diskussion aufgenommen werden.
„Den darüber hinausgehenden Wunsch der BVV nach Zurverfügungstellung einer halbjährigen, nach Bezirken aufgeschlüsselten PKS muss ich jedoch auch für die Zukunft als nicht realisierbar ablehnen. Die bezirklichen Kriminalitätsdaten werden alle zwei Jahre im Kriminalitätsatlas Berlin (Kriminalitätsbelastung in öffentlichen Räumen) veröffentlicht. Wegen des mit der Erstellung verbundenen Aufwandes aufgrund der ortsteilbezogenen Darstellung des Kartenmaterials inkl. Kommentierung kann dieser Atlas aus Kapazitätsgründen durch die zuständige Stelle im LKA auch zukünftig nicht häufiger veröffentlicht werden. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis und möchte abschließend auf die Veröffentlichung der PKS, des Jahresberichts zur Politisch motivierten Kriminalität und des Kriminalitätsatlas auf den Internetseiten der Berliner Polizei hinweisen (www.polizei.berlin.de). Sollten Sie unterjährig im Rahmen einer Einzelanfrage Kriminalitätsdaten Ihres Bezirks benötigen, können wir Ihnen diese aus vorhandenen statistischen Unterlagen aufbereiten.“
Wir bitten, diesen Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 18.12.2012.
Bezirksbürgermeister
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