Drucksache - 0363/IV  

 
 
Betreff: Vermietung von Räumen in Schulen des Bezirkes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lang 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Schule Entscheidung
23.10.2012 
11. öffentliche (außerplanmäßigen) Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.12.2012      vertagt   
17.01.2013 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 05.06.2012
2. Änderungsantrag vom 21.08.2012
3. BE Schule vom 17.01.2013
4. Beschluss vom 24.01.2013
5. Version vom 13.08.2013
6. Schlussbericht vom 22.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    .07.2013

Abt.                    Tel.:              23700

     

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0363 / IV

                                                       

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Vermietung von Räumen in Schulen des Bezirks

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0363/IV)

 

 

"Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen,

1. welche Möglichkeiten zur Vermietung von Räumen in Schulen existieren.

2. hier ist besonderes Augenmerk auf Leerstand und schulfreie Zeiten zu richten.
3. welche Möglichkeiten es gibt, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, an die sich
    Schulen und Mietinteressenten wenden können.
.4. welche Möglichkeiten sie.t das BA, Schülergruppen und Vereinen Sporthallen und
    Räume außerhalb der Schulzeit dennoch fair und kostenneutral zur Verfügung zu
    stellen. Ist ein Verteilungsschlüssel hier ggf. angemessen? "

 

 

Das Bezirksamt hat am   09.07.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Die Raumkapazitäten der einzelnen Schulen werden von den jeweiligen Einrichtun-gen selbst verwaltet. Eine zentrale Übersicht über mögliche Raumvermietungskapa-zitäten an Schulräumen in den verschiedenen Einrichtungen existiert nicht, da Raumnutzungen entsprechend den aktuellen Unterrichtsbedürfnissen der Schulen einem stetigen Wandel angepasst werden müssen. Der Raumbedarf der Schulen steht hierbei klar im Vordergrund.

 

Bei Raumbedarf von Schulräumen wenden sich potentielle Nutzer über die Schule an die sog. zentrale Anlaufstelle im Bereich Objektmanagement (SchuSpo 400 ff.). Die Raumvergabe erfolgt nach dem vom Bezirksamt Mitte von Berlin am 27.07.2010 festgelegten Beschluss Nr. 1053 zur BA-Vorlage Nr. 1119 im Rahmen der "Nutzung und Entgeltordnung für Räume und Freianlagen" per Bescheid durch die o.g. Stelle des Schulamtes.


                                                                                    - 2 -

 

Vereine und Sportvereine, die im Bezirk Mitte "beheimatet" sind sowie gemeinnützige Institutionen auch anderer Bezirke, erhalten die Räume in der Regel entgeltfrei bzw. kostenminimiert zur Nutzung überlassen. Kommerzielle Unternehmen und andere Gruppen haben entsprechend der genannten Entgeltordnung ein Nutzungsentgelt zu entrichten.

 

Die Sporthallenvergabe der Schulsporthallen, der nicht schulgebundenen Sport-hallen sowie der Sportplätze erfolgt außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten (in der Regel ca. 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr) zentral durch das Sportamt (SchuSpo 2100 ff.) nach den aktuellen Vorschriften des Sportförderungsgesetzes (Abschnitt III § 14) und den Ausführungsvorschriften zum § 14 der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN). Die Vergabe an eingetragene Sportvereine des Bezirkes Mitte erfolgt auch hier in der Regel entgeltfrei.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 36 i.V.m. § 12 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

                                                       

 

 

 

 

 

 
 

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