Drucksache - 0363/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text liegt vor)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0363 / IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Vermietung von Räumen in Schulen des Bezirks
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0363/IV)
"Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, 1. welche Möglichkeiten zur Vermietung von Räumen in Schulen existieren. 2. hier ist besonderes Augenmerk auf Leerstand und schulfreie Zeiten zu richten.
Das Bezirksamt hat am 09.07.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Die Raumkapazitäten der einzelnen Schulen werden von den jeweiligen Einrichtun-gen selbst verwaltet. Eine zentrale Übersicht über mögliche Raumvermietungskapa-zitäten an Schulräumen in den verschiedenen Einrichtungen existiert nicht, da Raumnutzungen entsprechend den aktuellen Unterrichtsbedürfnissen der Schulen einem stetigen Wandel angepasst werden müssen. Der Raumbedarf der Schulen steht hierbei klar im Vordergrund.
Bei Raumbedarf von Schulräumen wenden sich potentielle Nutzer über die Schule an die sog. zentrale Anlaufstelle im Bereich Objektmanagement (SchuSpo 400 ff.). Die Raumvergabe erfolgt nach dem vom Bezirksamt Mitte von Berlin am 27.07.2010 festgelegten Beschluss Nr. 1053 zur BA-Vorlage Nr. 1119 im Rahmen der "Nutzung und Entgeltordnung für Räume und Freianlagen" per Bescheid durch die o.g. Stelle des Schulamtes.
Vereine und Sportvereine, die im Bezirk Mitte "beheimatet" sind sowie gemeinnützige Institutionen auch anderer Bezirke, erhalten die Räume in der Regel entgeltfrei bzw. kostenminimiert zur Nutzung überlassen. Kommerzielle Unternehmen und andere Gruppen haben entsprechend der genannten Entgeltordnung ein Nutzungsentgelt zu entrichten.
Die Sporthallenvergabe der Schulsporthallen, der nicht schulgebundenen Sport-hallen sowie der Sportplätze erfolgt außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten (in der Regel ca. 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr) zentral durch das Sportamt (SchuSpo 2100 ff.) nach den aktuellen Vorschriften des Sportförderungsgesetzes (Abschnitt III § 14) und den Ausführungsvorschriften zum § 14 der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN). Die Vergabe an eingetragene Sportvereine des Bezirkes Mitte erfolgt auch hier in der Regel entgeltfrei.
A. Rechtsgrundlage:
§ 36 i.V.m. § 12 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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