Drucksache - 0333/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 1 Baugesetzbuch, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ge-mäß § 3 Abs 1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanentwurf 1-60 „Schillingstraße Süd“ für die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise), 395, 399 und 400 sowie eine T
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 01.06.2012
VzK_B_Plan_1_60_Anlage_1
VzK_B_Plan_1_60_Anlage_2
VzK_B_Plan_1_60_Anlage_3
2. Beschluss vom 14.09.2012

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr. 0333/IV

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 1 Baugesetzbuch, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanentwurf 1-60 „Schillingstraße Süd“ für die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise), 395, 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Teilung des Bebauungsplanes 1-60 in die Bebauungspläne 1-60a „Alexander- / Schillingstraße“ und 1-60b „Schillingstraße Süd“, die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 1-60b und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu den Bebauungsplanentwürfen 1-60a und 1-60b

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.05.2012 beschlossen:

 

I.          Die Auswertung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs 1 Baugesetzbuch, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-60 für die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise), 395, 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte haben zu Änderungen der Planung geführt, die jedoch die Grundzüge der Planung nicht berühren.

 

II.        Der Bebauungsplan 1-60 für die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise), 395, 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird in die Bebauungspläne 1-60a und 1-60b mit den nachfolgenden Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche geteilt:

 

Bebauungsplan 1-60a für die westlich des Grundstückes Holzmarktstraße 73 gelegenen Flurstücke 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

Bebauungsplan 1-60b für die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise) und 395 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

III.      Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-60b wird um eine Teilfläche der Holzmarktstraße erweitert. Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst jetzt die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise) und 395 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

IV.     Für die räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne 1-60a und 1-60b wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

V.       Die der Durchführung dieser Planungen entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

Begründung:

 

zu I.:               siehe Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 18.10.2011 (Anlage 1), der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.10.2011 (Anlage 2) sowie der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 28.03.2012 (Anlage 3)

 

zu II.-III.:              Anlass für die Planaufstellung sind die im Plangebiet existierenden Nachverdichtungspotentiale und konkrete Bauabsichten privater Grundstückseigentümer, die bei einer Beurteilung auf Grundlage des derzeitigen Planungsrechts (unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB)) zu einer unkoordinierten und unmaßstäblichen Nachverdichtung im Plangebiet ohne Beachtung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes der Karl-Marx-Allee II. Bauabschnitt führen würden und somit den städtebaulichen Zielsetzungen zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart und behutsamer konzeptioneller Weiterentwicklung des Gebiets entgegenstehen.

 

In diesem Zusammenhang wurden innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens 1-60 durch Bescheide vom 24.10.2011 zwei Anträge auf Erteilung von Vorbescheiden gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von zwölf Monaten, gerechnet ab dem 18.05.2011, zurückgestellt, da die beantragten Vorhaben die Durchführung der Bebauungsplanung unmöglich machen, zumindest jedoch wesentlich erschweren würde. Nachfolgend wurde durch Verordnung über die Veränderungssperre
1-60/21 im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte vom 14.02.2012 (GVBl. S. 61) für die Flurstücke 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße eine Veränderungssperre erlassen (vgl. BVV-Drucksachen-Nr.: 0097/IV; BVV-Beschluss vom 19.01.2012). Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB zwei Jahre. Der Zeitraum der Zurückstellung ist auf die Geltungsdauer der Veränderungssperre anzurechnen, so dass die Veränderungssperre mit Ablauf des 17.05.2013 außer Kraft treten wird.

 

Bereits im Jahr 2011 entschloss sich der Bezirk, das gesamte Gebiet Karl-Marx-Allee
II. Bauabschnitt einer differenzierteren Betrachtung zu unterziehen und hierfür unter Einbindung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Workshopverfahren durchzuführen. Die Ergebnisse des am 01.06.2011 durchgeführten Workshopverfahrens fließen in das weitere Bebauungsplanverfahren ein und bilden dessen künftige Bearbeitungsgrundlage. Hinsichtlich des Teilbereichs „Schillingstraße“ des Gebietes Karl-Marx-Allee II. Bauabschnitt wurde im Rahmen des Workshops die Erforderlichkeit eines weiteren Qualifizierungsverfahrens gesehen, so dass im Herbst 2011 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SBD/K/OD) ein Vertiefungsgutachten für den Bereich der Schillingstraße zwischen Karl-Marx-Allee und Holzmarktstraße beauftragt wurde. Im Ergebnis dieses Vertiefungsgutachtens soll im Bereich des Grundstückes Holzmarktstraße 66 die Möglichkeit eröffnet werden, einen in den Straßenraum vorgeschobenen Baukörper zu errichten, der die derzeitigen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-60 in südwestlicher Richtung überragt, so dass für die Umsetzung der Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens der räumliche Geltungsbereich um die entsprechende Teilfläche der Holzmarktstraße zu erweitern ist. Gleichzeitig muss aus fachlicher Sicht in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Gutachter geklärt werden, welche konkreten Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens sich mit den Mitteln der Bebauungsplanung rechtlich dauerhaft sichern lassen.

 

Mit Schreiben vom 30.03.2012 wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über die beabsichtigte Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-60 unterrichtet. Am 13.04.2012 teilte SenStadtUm VII B 14 hierauf mit, dass dringende Gesamtinteressen Berlins im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 2 AGBauGB berührt sind, der vorgesehenen Geltungsbereichserweiterung im Bereich der Holzmarktstraße jedoch prinzipiell nichts entgegensteht und es bereits grundsätzliche Überlegungen zu einer neuen Straßenplanung der Holzmarktstraße gibt, jedoch noch detaillierte Abstimmungen zur genauen Lage der künftigen Straßenbegrenzungslinie und zum Umgang mit den angrenzenden Flächen erforderlich sind.

 

Im Hinblick auf die Geltungsdauer der Veränderungssperre besteht jedoch das Erfordernis einer zügigen Fortführung des Bebauungsplanverfahrens 1-60 für die Teilbereiche, für die die o.g. Verordnung über die Veränderungssperre 1-60/21 erlassen wurde. Zur Vermeidung von Verzögerungen im Hinblick auf den Ablauf der Geltungsdauer der Veränderungssperre 1-60/21 ist der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-60 daher in die Bebauungsplanverfahren 1-60a und 1-60b zu teilen.

 

Mit dem Bebauungsplanverfahren 1-60/21 für die westlich des Grundstückes Holzmarktstraße 73 gelegenen Flurstücke 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte besteht die Möglichkeit, für den von der Veränderungssperre betroffenen Bereich zügig den Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Für das Bebauungsplanverfahren 1-60b für die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise) und 395 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte kann zunächst der erforderliche Abstimmungs- und Klärungsbedarf ermittelt und bewertet werden, ohne dass es zu einer Verzögerung des von der Veränderungssperre 1-60/21 betroffenen Teilbereichs kommt. Hierbei ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-60b aus den o.g. Gründen um eine Teilfläche der Holzmarktstraße zu erweitern.

 

zu IV.-V.:              Für die Bebauungsplanverfahren 1-60a und 1-60b ist unter Beachtung der Ergebnisse der bisherigen Verfahrensschritte mit dem Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortzufahren. Die den Planungen entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               Keine

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:  Keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Carsten Spallek

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

Anlagen:

·         Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 18.10.2011

·         Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.10.2011

·         Ergebnis der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 28.03.2012

·         Planzeichnung Bebauungsplan 1-60a

·         Planzeichnung Bebauungsplan 1-60b

 

 
 

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