Drucksache - 0331/IV  

 
 
Betreff: Namensgebung für die 47. Grundschule im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.05.2012
2. Beschluss vom 14.09.2012

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  .05.2012

Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management                                               23700                                         

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0331/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Namensgebung für die 47. Grundschule im Bezirk Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 folgenden Beschluss gefasst :

 

     Die Namensgebung für die 47. Grundschule wird bestätigt:

bisherige Namen : Gotzkowsky - Grundschule und Wartburg - Schule

neuer Name : Miriam - Makeba - Grundschule

       

Begründung :

 

Nach Zusammenlegung der Schulen in Umsetzung des bezirklichen Schulentwicklungsplanes war es erforderlich, einen gemeinsamen Namen für die beteiligten Schulen zu finden.

Der Namensgebung liegt ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vom 11.01.2012 zugrunde.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 76 Abs. 1 Nr. 15 Schulgesetz

§§ 15 und 36 ( 2b ) Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
    keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
    keine

 

 

Berlin, den     Mai 2012

 

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 
 

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