Drucksache - 0329/IV  

 
 
Betreff: Straßenbenennung Elisabeth-Schmitz-Pfad
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Kultur und UmweltschutzBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Hoff Morgenstern 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag BiKuUm vom 18.05.2012
2. Beschluss vom 14.09.2012
3. Vzk vom 27.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                             0329/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Straßenbenennung Elisabeth-Schmitz-Pfad

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0329/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, den im Wedding befindlichen Verbindungsweg zwischen See-

straße und Ungarnstraße in „Elisabeth-Schmitz-Pfad“ zu benennen.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 19.02.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Wir verweisen auf den Schlussbericht zur DS 0129/IV, welcher der BVV am 10. Mai 2012 zur Kenntnis gegeben wurde und machen noch einmal deutlich, dass die Benennung nach

Elisabeth Schmitz nicht nur aufgrund des Grundwortes „Straße“ bzw. „Weg“ problematisch ist. Im Bezirk Lichtenberg gibt es eine Elisabeth-Schiemann-Straße, diese klingt der Benennungsabsicht sehr ähnlich und kann zu Verwechslungen führen. Gemäß AV Benennung, Pkt. 1 Abs. (3) a), gelten sich nur in den Grundwörter (Straße/Pfad) unter-scheidende Benennungen als Wiederholung. Auch der im Bezirk Reinickendorf befindliche Schmitzweg kann aufgrund der örtlichen Nähe zu Verwechslungen führen, auch wenn bei der Benennungsabsicht der Vorname hinzugefügt wird.

 

Mit der Benennung des Verbindungsweges bestand für das Tiefbau- und Landschaftspla-nungsamt die Möglichkeit, verschiedenen Initiativen, u.a. der Senatssportverwaltung, entgegen zu kommen und mit einer Straßenbenennung eine Sportlerin zu ehren.

Seitens des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes wurden unter diesem Aspekt der

AG Geschichte 3 Namenvorschläge von erfolgreichen deutschen Schwimmerinnen (auf-grund der Nähe zum Kombibad) benannt. Diese fanden keine Berücksichtigung, vielmehr wurde an der Benennung zu Ehren Elisabeth Schmitz festgehalten. Diese Benennung ist jedoch aus fachlicher Sicht, wie oben dargestellt, ungeeignet und könnte zu Irritationen oder Verwechslungen führen.

 

Eine öffentliche Benennung der Durchwegung ist weder für die Hausnummerierung noch im Verkehrsinteresse notwendig und ist somit im Sinne des § 5 BerlStrG nicht erforderlich.

Daher wird auf die Benennung verzichtet. Für Verwaltungszwecke kann der Arbeitstitel „Verbindungsweg am Kombibad Seestraße“ verwendet werden.

 

 


              DS 0329/IV

Seite 2

 

 

 

Rechtsgrundlage:              §   5 Berliner Straßengesetz und AV Benennung

              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

 

 

Berlin,  den 19.02.2013          

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                 Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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