Drucksache - 0324/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Aus dem Kapitel 3911, Titel 68128 wird eine zusätzliche Stelle für eine Pflegefachkraft für die Pflegebedarfsermittlung finanziert.
Begründung: Im Pilotprojekt Hilfe zur Pflege wurde nachweislich belegt, welche große Kostendämpfung von der Beschäftigung von Pflegefachkräften ausgeht. Der Haushalt des Bezirks profitiert von verminderten Fallkosten in der Hilfe zur Pflege unmittelbar. Der Titel 681 28 „Hilfe zur Pflege nach SGB XII und AsylbLG“ ist im Vergleich zum Ist-2010 und 2011 mit 27,5 bzw. 28,4 Mio. Euro so (über)ausgestattet, dass er um die notwendigen rund 40.000 Euro zugunsten einer weiteren Pflegefachkraft herabgesetzt werden kann. Da diese Stellenbesetzung erst umgesetzt werden könnte, wenn die Senatsverwaltung für Finanzen in ihrer Nachschau eine solche Maßnahme akzeptiert hat, ist diese ohne finanzielles Risiko für den Bezirk. Zugleich wäre es ein wichtiges Signal für das Bemühen des Bezirks zur Qualitätssicherung und Missbrauchsbekämpfung in der Hilfe zur Pflege.
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