Drucksache - 0311/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0311/IV ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Grünanlagen für Sport und Bewegung öffnen!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0311/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie auf den bezirklichen Grünanlagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Sport und Bewegung u.a. für das Ausüben von Ballsportarten forciert werden kann.
Das Bezirksamt wird daneben ersucht darzustellen, auf welchen Flächen der bezirklichen Grünanlagen bereits aktuell Sportmöglichkeiten, wie z.B. Rad-, Skateboardfahren sowie Ballspielen gemäß § 6 /2) Berliner Grünanlagengesetz zugelassen sind.
Weiterhin soll das Bezirksamt in Gesprächen mit dem Bezirkssportbund Möglichkeiten prüfen, die eine Erweiterung nutzbarer Flächen auf bezirkliche Grünanlagen für Sport und Bewegung realisierbar machen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist zeitnah zu berichten.“
Das Bezirksamt hat am 29.01.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Beschluss bezieht sich direkt auf das Grünanlagengesetz § 6 (2) mit folgendem Inhalt:
„(2) 1Tätigkeiten, wie Rad-, Skateboardfahren, Ballspielen, Baden, Bootfahren, Reiten und Grillen sind nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. . 2Die Bezirke sind verpflichtet, Flächen für entsprechende Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen, soweit dies unter Berücksichtigung stadträumlicher und stadtgestal-terischer Belange, unter Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche sowie unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschutzes möglich ist.“
Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt (TL) ist diesem in vollem Umfang nachge-kommen und schätzt ein, dass Nutzungen - sogar über den „angemessenen Umfang“ hinaus - zugelassen werden, wobei hier leichte Beeinträchtigungen des § 6 (1) auftreten können, denn:
„(1) 1Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. 2Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden. 3Insbesondere ist verboten: 1. Lärm zu verursachen, der andere Anlagenbesucher unzumutbar stört…“ -2-
Das Bezirksamt duldet bereits Sport in Form von Bewegung ohne Störung der Anlagenbe-sucher, wie z.B. Gymnastik, Nordic Walker, Jogging usw.. Auch Ballspielen, unter bestimmten Rahmenbedingungen, wird geduldet, also Familien, die mit ihren Kindern den Ball zuwerfen, hinterherlaufen oder eben auch zuspielen. Auf speziell als Liegewiese ausgeschilderten Flächen ist jedoch auch dieses Ballspiel ver-boten. Radfahren in öffentlichen Grünanlagen wird geduldet und durch entsprechende Beschil- derungen auf breiten Wegen erlaubt.
Die geforderte Erweiterung der „sportlichen“ Nutzung für Vereinssport ist gegenüber der erholungssuchenden Bevölkerung nicht vertretbar.
Es existieren schon ausgewiesene Flächen speziell für das Ballspielen in Vereinsmanier mit entsprechender Beschilderung, z.B. die große Wiese im Schillerpark, eine Rasenfläche im Spreebogenpark sowie diverse Bolzplätze. Die ehemals auch für Sport ausgewiesene „Catcherwiese“ in den Rehbergen wurde von der zuständigen Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management aus Kostengründen abgegeben und wird nunmehr als öffentliche Grün- und Erholungsanlage im Fachvermögen des TL gepflegt.
Skateboardanlagen sind z.B. ausgewiesen auf dem Spielplatz Neues Ufer, Joachimstr. sowie am Pappelplatz. Solche Anlagen sind sehr lärmintensiv und nicht ohne Weiteres in einem Innenstadtbezirk wie dem Bezirk Mitte anzulegen; hierbei sei auf den Rückbau der Skateboardanlage an der Neuen Roßstr. hingewiesen.
Erfahrungswerte des TL zeigen leider auch immer wieder entsprechende Fehlnutzungen, wie z.B. die Abfallsammelbehälterentwendung als Torpfosten, Bänke, die herausgerissen werden, um diese an den imaginären Spielfeldrand zu stellen. Weiterhin werden ständig immense Schäden in der Vegetation und auf den Rasenflächen festgestellt.
Bei der Einsparsumme von 600 T€ pro Jahr (40%ige Kürzung) in der Grünunterhaltung werden somit irreparable Schäden verursacht, welche das Gesamtbild einer Erholungs-anlage in Kürze zerstören und was bei der verbleibenden Summe des Grünunterhaltungs-etats nicht mehr dauerhaft erhalten werden kann.
Gespräche zwischen dem TL und dem Bezirkssportbund werden aus den oben genannten Gründen als nicht zielführend angesehen.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung |
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