Drucksache - 0307/IV  

 
 
Betreff: Erlass einer Satzung gemäß §172, Abs.2 Baugesetzbuch für die Wohngebiete im nördlichen Moabit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer, Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
10.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
30.05.2012 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) vertagt   
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 02.05.2012
2. Beschlussempfehlung Stadtentwicklung vom 31.05.2012
3. BE vertagt
4. BE vertagt
5. Beschluss vom 21.09.2012
7. VzK vom 12.11.2012
8. Austauschblatt wegen Druckfehler vom 16.11.2012
10. Vzk vom 11.12.2012
11.Vertagt in die BVV am 24.01.2013
12. Vzk vom 11.03.2013
11. in BVV vom 21.03.2013 abschließend z K genommen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                0307/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Erlass einer Satzung gemäß § 172, Abs. 2 Baugesetzbuch für die Wohngebiete im nördlichen Moabit

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0307/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob zu erwartende Aufwertung der Wohngebiete im nördlichen Moabit eine Verdrängungsgefahr der dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner gegeben und der Charakter der Wohngebiete gefährdet ist. Insbesondere ist zu prüfen, ob durch die verstärkte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen Bewohnerinnen und Bewohner mit niedrigen Einkommen bezahlbaren Wohnraum weiterhin in diesem Gebiet vorfinden können.

 

 

Das Bezirksamt hat am 06.11.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

I

Voraussetzungen für den Erlass einer Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs.1 Nr. 2 BauGB sind:

 

  • Sozialräumliche Bindungen der Wohnbevölkerung des Satzungsgebietes

-            Angewiesenheit der Wohnbevölkerung des Satzungsgebiets auf die derzeitige Qualität und Ausstattung des Wohnungsbestandes

-            Angewiesenheit der Wohnbevölkerung auf Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Gebiet und im unmittelbaren Verflechtungsbereich

 

        • Aufwertungspotenziale

-            Aufwertungs- und Verdrängungstendenzen (Aufwertungsdruck) im Wohnungsbestand durch Modernisierung und Umnutzung

-            Aufwertungstendenzen durch baulich-städtebauliche Entwicklungen in angrenzenden räumlichen Bereichen

 

  • Auswirkungen auf die bestehende Mieterstruktur

-             mögliche Veränderung der Wohnbevölkerung in andere Wohn/Stadtgebiete mit der Folge unzureichender Auslastung der vorhandenen sozialen Infrastruktur im Gebiet

-            mögliche städtebaulich nachteilige Veränderungen der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Verdrängung)

 

 

 

II

In den Erhaltungsgebieten Stephankiez und Huttenkiez wurde nach langjähriger, erfolgreicher Arbeit mit dem Instrument § 172 BauGB, der Milieuschutz, nach Überprüfung (Gutachten), auf Grund fehlender Voraussetzungen in den Jahren 2007 und 2009 aufgehoben.

2011 führte eine Untersuchung zwecks Aufstellung einer Milieuschutzsatzung in der Lehrter Str. zu dem Ergebnis, dass eine städtebauliche Begründung (s.o.) zur Rechtfertigung einer Milieuschutzsatzung nicht herleitbar sei.

Im Weiteren sind die ehemaligen Sanierungsgebiete (§ 144 ff. BauGB) Turmstraße, Beusselstraße, Lübecker Str. und Stephankiez ebenfalls aufgehoben worden, da auch innerhalb deren Geltungsbereichen die Wohngebäude durchmodernisiert wurden. Damit ist insgesamt für den nördlichen Bereich Moabits kein Aufwertungsdruck durch Modernisierung zu befürchten.

 

Die Mietentwicklung (steigende Mieten) gemäß BGB, die aus reiner Marktentwicklung, ohne die Kopplung an Baumaßnahmen/Modernisierungsmaßnahmen resultiert, kann mit einer Milieuschutzsatzung nach § 172 BauGB nicht verhindert werden.

 

Voraussetzungen für den Erlass neuer Erhaltungsgebiete sieht das Bezirksamt als nicht gegeben.

 

 

III

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann mit § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB nicht verhindert werden, da es hierfür keine Verordnung gibt. Der Senat hat von der Ermächtigung des § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB (Teilung in Wohneigentum) bisher keinen Gebrauch gemacht und beabsichtigte bisher auch nicht, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen. In ihrer Koalitionsvereinbarung haben sich SPD und CDU jedoch darauf verständigt, die Möglichkeit eines Umwandlungsverbots zu prüfen.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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