Drucksache - 0307/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 0307/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Erlass einer Satzung gemäß § 172, Abs. 2 Baugesetzbuch für die Wohngebiete im nördlichen Moabit
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0307/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob zu erwartende Aufwertung der Wohngebiete im nördlichen Moabit eine Verdrängungsgefahr der dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner gegeben und der Charakter der Wohngebiete gefährdet ist. Insbesondere ist zu prüfen, ob durch die verstärkte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen Bewohnerinnen und Bewohner mit niedrigen Einkommen bezahlbaren Wohnraum weiterhin in diesem Gebiet vorfinden können.
Das Bezirksamt hat am 06.11.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
I Voraussetzungen für den Erlass einer Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs.1 Nr. 2 BauGB sind:
- Angewiesenheit der Wohnbevölkerung des Satzungsgebiets auf die derzeitige Qualität und Ausstattung des Wohnungsbestandes - Angewiesenheit der Wohnbevölkerung auf Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Gebiet und im unmittelbaren Verflechtungsbereich
- Aufwertungs- und Verdrängungstendenzen (Aufwertungsdruck) im Wohnungsbestand durch Modernisierung und Umnutzung - Aufwertungstendenzen durch baulich-städtebauliche Entwicklungen in angrenzenden räumlichen Bereichen
- mögliche Veränderung der Wohnbevölkerung in andere Wohn/Stadtgebiete mit der Folge unzureichender Auslastung der vorhandenen sozialen Infrastruktur im Gebiet - mögliche städtebaulich nachteilige Veränderungen der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Verdrängung)
IIIn den Erhaltungsgebieten Stephankiez und Huttenkiez wurde nach langjähriger, erfolgreicher Arbeit mit dem Instrument § 172 BauGB, der Milieuschutz, nach Überprüfung (Gutachten), auf Grund fehlender Voraussetzungen in den Jahren 2007 und 2009 aufgehoben. 2011 führte eine Untersuchung zwecks Aufstellung einer Milieuschutzsatzung in der Lehrter Str. zu dem Ergebnis, dass eine städtebauliche Begründung (s.o.) zur Rechtfertigung einer Milieuschutzsatzung nicht herleitbar sei. Im Weiteren sind die ehemaligen Sanierungsgebiete (§ 144 ff. BauGB) Turmstraße, Beusselstraße, Lübecker Str. und Stephankiez ebenfalls aufgehoben worden, da auch innerhalb deren Geltungsbereichen die Wohngebäude durchmodernisiert wurden. Damit ist insgesamt für den nördlichen Bereich Moabits kein Aufwertungsdruck durch Modernisierung zu befürchten.
Die Mietentwicklung (steigende Mieten) gemäß BGB, die aus reiner Marktentwicklung, ohne die Kopplung an Baumaßnahmen/Modernisierungsmaßnahmen resultiert, kann mit einer Milieuschutzsatzung nach § 172 BauGB nicht verhindert werden.
Voraussetzungen für den Erlass neuer Erhaltungsgebiete sieht das Bezirksamt als nicht gegeben.
IIIDie Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann mit § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB nicht verhindert werden, da es hierfür keine Verordnung gibt. Der Senat hat von der Ermächtigung des § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB (Teilung in Wohneigentum) bisher keinen Gebrauch gemacht und beabsichtigte bisher auch nicht, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen. In ihrer Koalitionsvereinbarung haben sich SPD und CDU jedoch darauf verständigt, die Möglichkeit eines Umwandlungsverbots zu prüfen.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |