Drucksache - 0301/IV
Text der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Siehe Anlage)
Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen unter Berücksichtigung der beiliegenden Änderungen dem Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltspläne 2012 und 2013 zuzustimmen.“
Bitte beachten: Dem Beschluss sind die Anlagen (Seite 1 bis 4, Stand: Sitzungen des HA am 08.05.12 und 09.05.2012 beigefügt).
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung -
über den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2012 und 2013
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wird zugestimmt.
Begründung:
1. Allgemeine Bemerkungen
Nach §§ 4 und 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sowie §§ 26 a und 27 Landeshaushaltsordnung (LHO) ist für jedes Haushaltsjahr über die Einnahmen und Ausgaben der Bezirksverwaltung ein Bezirkshaushaltsplan aufzustellen und von der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließen. Der Haushaltsplan kann auch für zwei Jahre, nach Haushaltsjahren getrennt, aufgestellt werden (§ 12 Abs. 1 LHO). Dieser ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Aufnahme in das Berliner Haushaltsgesetz und der Senatsverwaltung für Finanzen zu einer „Nachschau" vorzulegen. Als Abgabetermin für den Doppelbezirkshaushaltsplan 2012/2013 bei der Senatsverwaltung für Finanzen und beim Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wurde nach der Konstituierung des Abgeordnetenhauses in Folge der Wahlen im September letzten Jahres der 18.März 2012 festgesetzt. Diesen Termin konnte der Bezirk Mitte nicht einhalten. Aus diesem Grund hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses in seiner Sitzung am 30.03.2012 u. a. folgenden Beschluss gefasst:
„Da es dem Bezirk Mitte nicht gelungen ist, rechtzeitig einen beratungsfähigen Bezirkshaushaltsplan zu beschließen, wird die Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert, für den Bezirk im Wege der Ersatzvornahme einen Nothaushaltsplan festzusetzen. Um den Beschluss eines verfassungsgemäßen Haushaltsplans zu gewährleisten, soll dieser Nothaushaltsplan den gleichen Anforderungen (Haushaltssystematik, finanzstatistische Berichtspflichten) genügen, wie ein normaler bezirklicher Haushaltsplan. Dazu ist der Haushaltsplan mindestens auf Titelgruppenebene festzusetzen. Grundlage für eine realistische Veranschlagung sollen die aktuellen Erkenntnisse aus dem Bezirkshaushaltsplan des Vorjahres, den Ist-Werten des Vorjahres, der Investitionsplanung, den im Rahmen der Globalsummenzuweisung festgelegten Globalsummen und der von den Koalitionsfraktionen avisierten Verstärkung des Bezirksplafonds um 50 Mio. € (anteilig) sein. Der Bezirk Mitte wird aufgefordert, bis zum Beginn der Sommerpause 2012 einen nach Titeln differenzierten Ergänzungsplan aufzustellen, zu beschließen und unverzüglich dem Hauptausschuss vorzulegen, der nach einer Nachschau durch die Senatsverwaltung für Finanzen beschlossen werden kann. Im Übrigen wird die Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert, § 41 LHO umfassend anzuwenden.“
Zu dieser Thematik hat bereits ein Erörterungsgespräch zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Bezirksamt Mitte stattgefunden. Der Bezirk hat der Senatsverwaltung für Finanzen volle Unterstützung bei der Erarbeitung des „Nothaushaltsplans“ (gemeint ist dem Grunde nach ein auf die wesentlichen Bestandteile beschränkter „Rumpfhaushaltsplan“) zugesagt, um den Anforderungen des Beschlusses des Hauptausschusses gerecht zu werden. Ungeachtet des Ausstehens einer abschließenden Klärung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen ist die Weiterarbeit an dem bezirklichen Haushaltsplan, dem letztlich im Sinne des Beschlusses des Hauptausschusses die haushaltsrechtliche Qualität eines Ergänzungsplans nach § 33 Abs. 2 LHO zukommt, unerlässlich. Unbenommen bleibt zunächst auch die weitere bezirkliche Terminplanung, die die erste Lesung in der Bezirksverordnetenversammlung am 19.04.2012, außerordentliche Sitzungen des Hauptausschusses am 08. und 09.05.2012 sowie die 2. Lesung mit Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung am 10.05.2012 vorsieht (Drs-Nr. 0208/IV). Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Planung mit den Vorstellungen und Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen für das weitere Verfahren kompatibel ist. Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung hierzu bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse über den Hauptausschuss informieren und ggf. erforderliche Korrekturen für die Terminabfolge abstimmen.
Mit der Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den „Eckwertebeschluss über die Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2012/2013“ (Drs. Nr. 0216/IV) hat das Bezirksamt umfassend über die Aufteilung der zugewiesenen Beträge auf die einzelnen Geschäftsbereiche berichtet. Zudem ist der Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung in seinen Sitzungen und durch schriftliche Informationen über den jeweiligen Verfahrensstand und über die umfangreichen Handlungserfordernisse zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplans, die letztlich auch zu den terminlichen Verzögerungen beigetragen haben, ergänzend in Kenntnis gesetzt worden.
Sofern es im weiteren Verlauf des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens Veränderungen der bezirklichen Zuweisungen geben sollte, werden diese dann gegebenenfalls über Nachschiebelisten umgesetzt. Dies gilt gleichermaßen für u. U. noch erforderlich werdende Korrekturen auf Grund von Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen, die sich aus der Erstellung des „Rumpfhaushalts“ ergeben, oder nachfolgender Entscheidungen des Bezirksamtes zum Planentwurf.
So enthält der vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushalts noch pauschale Minderausgaben, zu deren Veranschlagung anlässlich der Stellungnahme zu verschiedenen Berichtsaufträgen aus dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses seitens des Bezirksamtes folgendes ausgeführt wurde:
„[...] Als Konsolidierungsbezirk ist es dem Bezirk Mitte zum Ausgleich seines Haushalts lediglich gestattet, maximal eine PMA in Höhe des zu veranschlagenden Jahresabschlussergebnisses des Vorvorjahres einzustellen, somit rd. 1.113,0 Tsd. € in 2012, was prozentual nur rd. 0,14 % seiner als Bezugsgröße für die Zulässigkeit der Veranschlagung dienenden Ausgaben der Hauptgruppen 4, 5, 6 und 9 entspricht. Auf Grund der im Vorgriff auf die Auflösung des Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool) entfallenen ZeP-Option ist es den Bezirken zwar weiterhin möglich, Personal dem Überhang zuzuordnen, jedoch sind Versetzungen in den Stellenpool nicht mehr gestattet und die finanzielle Kompensation ist entfallen. Dadurch ist dem Grunde nach der unmittelbar wirksam werdende finanzielle Anreiz für die Durchsetzung von Stelleneinsparungen verloren gegangen, zumindest bis eine entsprechende Nachfolgeregelung getroffen wurde oder die Unterbringung der betr. Beschäftigten auf einer finanzierten Stelle gelungen ist. Der Bezirk Mitte hat, wie oben beschrieben, gleichwohl Stelleneinsparungen und Überhangzuordnungen zum Kapitel 33 90 vorgenommen, aber gleichzeitig zum Ausgleich eine gleich hohe weitere PMA – hier für Personalausgaben – in seinen Haushaltsentwurf eingestellt, nämlich in Höhe von 1.213,0 Tsd. €. Des Weiteren sind vorerst zur Herstellung des Haushaltsausgleichs in 2012 weitere pauschale Minderausgaben für Personalausgaben in Höhe in von 1.768,0 Tsd. € in den Entwurf des noch als solchen bezeichneten Bezirkshaushaltsplans eingestellt worden, die im weiteren Aufstellungsprozess spätestens mit der Vorlage des bezirklichen Ergänzungsplans zur titelkonkreten Untersetzung des von der Senatsverwaltung für Finanzen im Wege der Ersatzvornahme aufzustellenden „Rumpfhaushalts“ aufzulösen sind. Somit enthält der Haushaltsentwurf Mitte in 2012 derzeit noch pauschale Minderausgaben in einer Gesamthöhe von 4.094,0 Tsd. € oder 0,52 % der Bemessungsgröße. Für 2013 enthält der Planentwurf noch pauschale Minderausgaben in unzulässiger Höhe von 8.319,0 Tsd. € bzw. 1,06 %. Es ist die Absicht des Bezirksamtes, spätestens mit dem Vorliegen der Ergebnisse der Fortschreibung der Globalzuweisung 2013 mit der Aufstellung eines 2. Ergänzungsplans die notwendige Untersetzung vorzunehmen.“
Hierzu ist anzumerken, dass sich die vorstehenden Ausführungen auf den Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Berichterstellung beziehen. Mit dem Abschluss der Revision an dem Zahlenwerk haben sich weitere Betragsveränderungen ergeben: Die pauschale Minderausgabe „Stellenpool“ beträgt jetzt 1.231,0 Tsd. €, die sonstige pauschale Minderausgabe Personal zum Haushaltsausgleich konnte vor allem durch die Veranschlagung von Mehreinnahmen bei der Sondernutzung Straßenland auf 80,0 Tsd. € gemindert werden, so dass für das Haushaltsjahr 2012 derzeit noch 2.424,0 Tsd. € oder 0,31 % der -korrigierten- Bemessungsgröße ausgewiesen werden.
Für 2013 sind jetzt insgesamt 9.070,0 Tsd. € pauschale Minderausgaben ausgewiesen, was 1,15 % der Bemessungsgröße entspricht. Die nochmalige Erhöhung im Vergleich zum obigen Berichtsstand ist vornehmlich dem Ausgleich der Minderveranschlagung von Mieteinnahmen im Kapitel 59 09 wegen einer veränderten Einnahmeerwartung geschuldet.
Neben der Erstellung des Haushaltsplans besteht für den Bezirk die Notwendigkeit, das bis zum Jahr 2013 gültige Konsolidierungskonzept fortzuschreiben. In dem o. a. Bericht an das Abgeordnetenhaus hat das Bezirksamt dazu im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen ausgeführt: „In Bezug auf die Fortschreibung des bezirklichen Konsolidierungskonzeptes kann über bereits aufgenommene Abstimmungsgespräche zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Bezirk berichtet werden. Es besteht weitgehende Einigkeit, dass sich die Fortschreibung insbesondere auf die nötige Anpassung der Schuldentilgungsplanung für die Jahre 2012 und 2013 beziehen wird. Es wird angestrebt, der Senatsverwaltung für Finanzen im Mai diesen Jahres eine mitzeichnungsfähige Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes vorzulegen“
Der Haushaltsplanentwurf 2012/2013 selbst sieht bereits einen vollständigen Abbau der Altschulden i. H. v. rd. 6,57 Mio. € im Kapitel 59 50 vor, der nach derzeitigem Verfahrens- und Erkenntnisstand durch Mehreinnahmen bei der Sondernutzung Straßenland (nur 2012= 729,0 Tsd. €), den Verzicht auf die Durchführung von baulichen Investitionsmaßnahmen (2012: 1.391,0 Tsd. €; 2013: 3.477,0 Tsd. €) und die ersatzweise Finanzierung von Investitionsmaßnahmen durch städtebauliche Fördermittel (2012: 780,0 Tsd. €; 2013: 200,0 Tsd. €) gegenfinanziert werden soll.
2. Einnahmen
Die Einnahmevorgabe wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
2012: 21.986,4 Einnahmevorgabe E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss -194,5 Mindereinnahmen E 00/01/02 -2.977,1 Minderung Einnahmevorgabe E 03 gem. Eckwertebeschluss 5.018,2 Mehreinnahmen E 03 (insb. Sondernutzung Straßenland) 7.024,0 Pauschale Mehreinnahmen (insb. Anteil an „50 Mio. €-Paket“) 30,0 Mehreinnahmen E 04
2013: 21.811,4 Einnahmevorgabe E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss -277,5 Mindereinnahmen E 00/01/02 -2.977,1 Minderung Einnahmevorgabe E 03 gem. Eckwertebeschluss 1.877,2 Mehreinnahmen E 03 (insb. Sondernutzung Straßenland) 5.339,0 Pauschale Mehreinnahmen (insb. Anteil an „50 Mio. €-Paket“) 26,0 Mehreinnahmen E 04
3. Produktsummenbudget
Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
* einschl. vertikalem Wertausgleich
Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
2012: 2.223,3 Ansätze A 10/Einnahmen E 01 (ohne kalkulatorische Kosten) 21.986,4 Einnahmen E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss 9.110,3 (Mehr-/Minder-)Einnahmen E 00 bis E 05 (insb. PME) 3.624,0 Finanzierung aus Investitionspauschale (BU; Schuldentilgung) -2.550,0 Tlw. Untersetzung/Auflösung Pauschaler Minderausgaben -2.424,0 Pauschale Minderausgaben -467,1 Minderausgaben/-veranschlagungen -10,0 Verlagerung zum Z-Teil (Z10)
2013: 2.223,3 Ansätze A 10/Einnahmen E 01 (ohne kalkulatorische Kosten) 21.811,4 Einnahmen E 00/01/02 gem. Eckwertebeschluss 4.226,3 (Mehr-/Minder)Einnahmen E00 bis E 05 (insb. PME) 5.130,0 Finanzierung aus Investitionspauschale (BU; Schuldentilgung) -9.070,0 Pauschale Minderausgaben 5.082,9 Mehrausgaben/-veranschlagungen -10,0 Verlagerung zum Z-Teil (Z10)
4. Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudgets (Z-Teil)
Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
2012: 547,1 Ansätze Z 10/Einnahmen E 01/Verlagerung vom T-Teil 8,0 Merkansätze BuT/Mehreinnahmen E 04
2013: 517,1 Ansätze Z 10/Einnahmen E 01/Verlagerung vom T-Teil 8,0 Merkansätze BuT/Mehreinnahmen E 04
5. Investitionen
Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
Die geringere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
2012: 10,0 Finanzierung aus Produktsummenbudget (Titel 893 53) 18,0 Finanzierung aus Einnahmen E 00 (Titel 35909 ð 4723/71500) 1.000,0 Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 34192 ð 88305) 1.435,0 Finanzierung aus Einnahmen E 03 (Titel 37101 ð 82163) -780,0 Finanzierung aus Sanierungsfördermitteln (ð Schuldentilgung) -1.391,0 Maßnahmeverzicht zur Schuldentilgung (PMA) -1.453,0 Verlagerung zur baulichen Unterhaltung
2013: 10,0 Finanzierung aus Produktsummenbudget (Titel 89353) 1.000,0 Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 34192 ð 88305) -200,0 Finanzierung aus Sanierungsfördermitteln (ð Schuldentilgung) -3.477,0 Maßnahmeverzicht zur Schuldentilgung (PMA) -1.453,0 Verlagerung zur baulichen Unterhaltung
6. Haushaltsvolumen
Das Gesamtvolumen (in den vorstehenden Darstellungen sind sowohl die Einnahmen aus Zuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen, als auch die Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichskapitels 59 40 - Stiftungen - nicht enthalten) des Entwurfs des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte 2012/2013 beträgt für das Haushaltsjahr 2012 793.776,0 Tsd. € und für das Haushaltsjahr 2013 801.003,0 Tsd. €.
Rechtsgrundlagen §§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 und 36 Abs. 2 BezVG, §§ 12, 26 a und 27 LHO, Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltungen für Finanzen
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: ) Auf den Entwurf des Doppel- ) bezirkshaushaltsplans 2012/2013 Personalwirtschaftliche Auswirkungen: ) wird verwiesen
Berlin, den . April 2012
Bezirksamt Mitte von Berlin
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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