Drucksache - 0269/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen 32200 Bezirksbürgermeister
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0269/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Integration behinderter Menschen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgendes Ersuchen beschlossen (Drucksache Nr. 0269/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, im Hinblick auf die Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt, Kontakt mit unterschiedlichen Förderschulen aufzunehmen. Dieser Kontakt soll dem Austausch der Beteiligten dienen, wie eine Strategieänderung im Bereich der Inklusion aussehen und gelingen kann.
Das Bezirksamt hat am 04.12.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Im Rahmen der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen wurde zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben die Initiative Inklusion vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingebracht (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bekanntmachung der Richtlinie Initiative Inklusion, Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vom 9. September 2011). Ziel dieser Initiative ist es, schwerbehinderte Schüler/innen umfassend über ihre beruflichen Möglichkeiten zu informieren und zu beraten, mehr betriebliche Arbeitsplätze für junge Menschen mit Behinderung zu schaffen und Inklusionskompetenz, d.h. besseres Verständnis für Fragestellungen, die sich aus Inklusion ergeben, bei den Kammern zu fördern. Zu den Schwerpunkten der Initiative gehört u.a. Berufsorientierung schwerbehinderter Schüler/innen, betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen, Schaffung neuer betrieblicher Ausbildungsplätze. Der Anspruch der Initiative Inklusion ist es, ein flächendeckendes Angebot für alle Schüler mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körper-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und Autismus vorzuhalten. Seitens des Integrationsfachdienstes Übergang Schule- Allgemeiner Arbeitsmarkt fanden und finden Aktionen, Beratung und Information an den Förderschulen statt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft berichtet, dass die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ Berufsorientierung als Schwerpunkt in der SEK1 haben, der Rahmenlehrplan ist entsprechend ausgerichtet (Praktika, Schülerfirmen, Berufsorientierungstrainings u.a.). Der primäre Schulabschluss für Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ ist ein berufsorientierender Abschluss. Die Schulen betreiben dazu einen Austausch, der durch die Senatsverwaltung BJW über Regionalkonferenzen gefördert wird. Die berufliche Orientierung und Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt war und ist nunmehr unter dem Einfluss der BRK Schwerpunkt und Ziel vielfacher Bestrebungen. Die Strategieänderung im Bereich der Inklusion, wie in der o.g. DS formuliert, ist Bestandteil des Schulalltags an den Förderschulen, trägt Prozesscharakter und wird durch die Initiative Inklusion forciert.
Rechtsgrundlage:
§36 BezVG, §21, Abs.3 LGG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Berlin, den ..........................
Bezirksbürgermeister
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