Drucksache - 0243/IV  

 
 
Betreff: Abstimmung der Förderprogramme in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
25.04.2012 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
13.06.2012 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziales und Bürgerdienste Entscheidung
17.04.2012 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Entscheidung
21.05.2012 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt   
27.08.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.03.2012
2. Beschlussempfehlung SozBüD vom 17.04.2012
3. BE Ausschuss WiArbOrd vom 11.09.2012
4. Beschluss vom 21.09.2012
5. VzK vom 15.01.2013
6. Vzk vom 11.03.2013
7.in BVV vom 21.03.2013 abschließend z K genommen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

Bezirksamt Mitte von Berlin

03.12.2012

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 0243/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über  Abstimmung der Förderprogramme in Mitte“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0243/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung einer gemeinsamen Abstimmungsrunde auf der Ebene der Sozialräume einzusetzen.

Bei dieser Veranstaltung sollen die Programme und Maßnahmen auf der Ebene der Bezirksregionen aus dem Bereich des Jobcenters, der Agentur für Arbeit, des Aktionsraumes Plus, der Sozialen Stadt sowie aus dem Bereich ESF und EFRE sowie die bezirkliche Förderung dargestellt werden.

An der Veranstaltung sollten unter anderem die Gebietsbeauftragten der Förderkulissen und die Vor-Ort-Teams aus den Gebieten des Quartiersmanagements und die Sanierungsbeauftragten teilnehmen. Den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung soll die Teilnahme ermöglicht werden.

Das Bezirksamt wird ersucht, in einem Bericht Vorschläge für eine zukünftige Fortführung und Verstetigung der Zusammenarbeit der an der Konferenz Beteiligten zu machen.“

 

Das Bezirksamt hat am 11.12.2012  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die von der BVV intendierte Informationsveranstaltung[1] ist nicht qualifiziert, eine strukturierte Abstimmung zwischen der bezirklichen Planungsebene und dem Maßnahmemanagement des Jobcenters Berlin Mitte zu generieren.

Im Rechtskreis SGB II unterstützen die Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit.[2] Ein Raumbezug ist dabei i. d. R. nur mittelbar bei Beschäftigungsinstrumenten gem. § 16d SGB II (AGH-MAE) und Maßnahmen der Förderung von Arbeitsverhältnisses (FAV) gem. § 16e SGB II in der ögB-Variante (BerlinArbeit) gegeben. Maßnahmen werden berufsfeldbezogen nach individuellen Kundenbedarfen initiiert. Instrumente des SGB II und SGB III sind dabei nur bedingt geeignet, Projekte aus anderen Förderprogrammen zu verstetigen.

Soweit die Bewertung des öffentlichen Interesses ein Kriterium bei der Auswahl von Maßnahmen nach dem SGB II ist, wird durch das Jobcenter Berlin-Mitte bereits im Interessenbekundungsverfahren (IBV) auf die Darstellung des Sozialraumbezuges abgestellt.[3] Eine Zusammenarbeit zwischen dem Maßnahmemanagement Jobcenter Berlin Mitte und dem Bezirksamt Mitte ist auf operativer Ebene etabliert.

Eine ressortübergreifende, abgestimmte Fachplanung zu den bezirklichen Förderprogrammen und -kulissen findet in der bezirklichen Arbeitsgruppe Sozialraumorientierung (AG SRO) statt. Die AG SRO ist regelmäßig auch mit der Bewertung arbeitsmarktpolitischer Instrumente – etwa FAV-ögB – befasst.

So wird bspw. gewährleistet, dass Einrichtungen der sozialen Infrastruktur über Beschäftigungsmaßnahmen personell verstärkt oder konkrete Bedarfe in den Sozialräumen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über Instrumente der SGB II und SGB III berücksichtigt werden.

Zur Förderung der Transparenz und des Informationsaustausches zwischen den Akteuren sind maßgebliche – längerfristige[4] – Beschäftigungsmaßnahmen, die einer Bezirksregion zugeordnet werden können, ergänzend in den Bezirksregionenprofilen (BZRP) erfasst.[5] Hierzu gehören u. a. Projekte aus dem Modellprojekt Bürgerarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit dem BA-Beschluss 328 werden die BZRP der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.

Darüber hinaus strebt das Bezirksamt zukünftig im Rahmen einer regelmäßigen gemeinsamen Klausur mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter einen langfristigen Abgleich vorhandener Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen insbesondere benachteiligter Personengruppen an. Beide Träger des Jobcenters Mitte und das Jobcenter selbst sind sich bewusst, dass Strategien zur dauerhaften Verminderung der Arbeitslosigkeit in Mitte dann den größten Erfolg haben, wenn sie die spezifischen lokalen Ausgangslagen berücksichtigen und alle zur Verfügung stehenden öffentlichen Fördermöglichkeiten bündeln und zielgerichtet nutzen.

 

Sowohl im Fachausschuss als auch im Beirat des Jobcenters, in dem die BVV vertreten ist, sollen die Ergebnisse dieser mindestens einmal pro Jahr geplanten Klausuren vorgestellt werden.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, 11.12.2012....................

 

 

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 


[1] Auf Basis der 10 Bezirksregionen wäre eine entsprechende Anzahl von Veranstaltungsterminen festzusetzen.

[2] § 14 SGB II

[3] IBV AGH-MAE 2013 vom 29.08.2012/ IBV FAV 2012/13 vom 22.08.2012

[4] Min. 12 Monate Laufzeit

[5] Abschnitt 12.3. Soziokulturelle Projekte

 
 

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