Drucksache - 0240/IV  

 
 
Betreff: Gesamtkostenübernahme GebärdendolmetscherInnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fischer Schauer-Oldenburg Lehmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
05.06.2012 
8.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) vertagt   
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.03.2012
2. Beschlussempfehlung Hauptausschuss vom 05.06.2012
3. BE vom 20.08.2012
4. Vertagung
5. Beschluss vom 21.09.2012
6. BE vom 08.02.2013
7. Anlage zur BE vom 08.02.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Gesund, Personal und Finanzen

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Gesamtkostenübernahme GebärdendolmetscherInnen

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0240/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich umgehend gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass die erforderlichen Unterstützungsleistungen für GebärdendolmetscherInnen und andere Kommunikationshilfen für einen gehörlosen Bezirksverordneten in voller Höhe durch den Senat von Berlin zu tragen, bzw. im Wege der Basiskorrektur auszugleichen sind.“

 

Das Bezirksamt hat am 22.01.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Auf das als Anlage beigefügte Schreiben des Bezirksamtes im Sinne des Ersuchens hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit dem ebenfalls beigefügten Schreiben vom 08.01.2013 geantwortet. Im Ergebnis bleibt es bei der bisherigen Zusage, lediglich die Hälfte der anfallenden Kosten im Wege der Basiskorrektur auszugleichen. 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 Abs. 1 BezVG; Nr. 8 AV § 26a LHO

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Ausgaben beim Titel 3100/67101 im Hj. 2012 i. H. v. 44.891,96 €, die z 50% im Wege der Basiskorrektur ausgeglichen werden (Erhöhung der Globalzuweisung).

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

Keine

 

 

Berlin, den 22 . Januar 2013

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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