Drucksache - 0235/IV  

 
 
Betreff: Vereinfachte Antragstellung beim Bildungs- und Teilhabepaket
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Rauskolb Budick 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) vertagt   
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.03.2012
2. Beschluss vom 22.03.2012
3. VzK vom 13.08.2012
4. VzK vom 18.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Siehe Rückseite)

 


Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 0235/IV

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über  „Vereinfachte Antragstellung beim Bildungs- und Teilhabepaket“

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0235/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für eine Rückkehr zur vereinfachten

gemeinsamen Bearbeitungspraxis bei Antragstellern von Leistungen der Grundsicherung für

Arbeitssuchende ("Hartz IV") und deren Kindern für Leistungen aus dem Bildungs- und

Teilhabepaket (BuT) einzusetzen.“

 

Das Bezirksamt hat am 07.08.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Berlin bot das Land Berlin neben dem schon existierenden Berlinpass für BezieherInnen von Grundsicherungsleistungen nach SGB-II oder SGB-XII auch deren Kindern die Möglichkeit, einen Berlinpass zu erhalten. Erweitert wurde der potenzielle Nutzerkreis um die Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Mit dem Berlinpass sollen die Kinder ihre an den Kitas und Schulen angesiedelten Leistungen aus dem BuT möglichst unbürokratisch erhalten. Der Berlinpass dient für diese Leistungen als Nachweis der Anspruchsberechtigung.

 

Die Berlinpässe im Rahmen des BuT sollten in den jeweiligen Leistungsstellen, das heißt den Jobcentern, den Wohnungsämtern und den diversen Fachbereichen der Sozialämter ausgegeben werden. Damit sollten diese Berlinpässe an anderen Stellen ausgegeben werden als die Berlinpässe für die Eltern, da diese seit Anfang 2009 nicht mehr in den Jobcentern, sondern in den Berliner Bürgerämtern erhältlich sind. Das Bezirksamt hatte sich daher in Absprache mit anderen Bezirken entschieden, alle Berlinpässe in den Bürgerämtern auszugeben, um den BürgerInnen doppelte Wege zu ersparen. Mit dem Jobcenter Mitte war vereinbart worden, dem Bürgeramt den Aufwand für die Ausgabe der BuT-Berlinpässe am Jahresende zu erstatten. Wegen der verhältnismäßig geringen Zahl von BuT-Pässen aus den Rechtskreisen des Wohngeldgesetzes und des SGB-XII wurde für diese Ämter auf eine Erstattungsvereinbarung verzichtet.

 

Zum Jahresende 2011 wies die Senatsfinanzverwaltung in einem Schreiben vom 5. Dezember 2011 den Bezirk darauf hin, dass „eine bezirkliche Abrechnung mit dem Jobcenter ausgeschlossen [ist]“. Wie sich später herausstellte, ging die Senatsfinanzverwaltung fälschlicher Weise davon aus, dass sich der Bezirk bzw. das Jobcenter mit einem solchen Verfahren seine Leistungen im Rahmen des Berlinpasses doppelt vergüten lassen würde – auf der einen Seite durch die im Rahmen des BuT zugewiesenen neuen Stellen und auf der anderen Seite durch eine entsprechende Kostenerstattung. Der Senat hielt aber mit dem Ziel einer berlinweit einheitlichen Lösung an dem Erstattungsverbot fest. Dies führte zu dem Ergebnis, dass ab Anfang 2012 auch in Berlin Mitte die Berlinpässe für Kinder von Leistungsbeziehern ausschließlich in den Jobcentern, die Berlinpässe ihrer Eltern aber ausschließlich in den Berliner Bürgerämtern bezogen bzw. verlängert werden können.

 

Mit dem Beschluss der BVV vom 22. März hat die BVV sich der Kritik des Bezirksamtes an dieser bürgerunfreundlichen Verfahrensweise angeschlossen und das Bezirksamt ersucht, sich beim Senat für das ursprüngliche einfachere Verfahren einzusetzen. Um eine solche Initiative nicht von vornherein zum Scheitern zu verurteilen, hat das zuständige Bezirksamtsmitglied mit dem Stadtrat für Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste in Friedrichshain-Kreuzberg Kontakt aufgenommen – dem einzigen Stadtrat in Berlin, dem wie in Mitte beide von dieser Problematik betroffenen Bereiche zugeordnet sind. Aus dem Nachbarbezirk wurde dem Bezirksamt aber vermittelt, dass dort in der unterschiedlichen Zuständigkeit für den Berlinpass kein Problem gesehen werde. Noch weniger Verständnis für das Anliegen des Bezirks Mitte hatten die anderen, „nur“ für die Bürgerämter zuständigen Stadträte. Erschwerend kam hinzu, dass sich im Frühjahr die Überlastungssituation in Berlins Bürgerämtern erneut offenbarte und im Zusammenhang mit der fehlenden Kompensation des Mehraufwandes für den neuen Personalausweis diese nicht zuletzt durch das Bezirksamt Mitte massiv thematisiert wurde. In diesem Kontext erschien und erscheint es für das Anliegen der Bürgerämter nicht hilfreich, gleichzeitig die Übertragung einer zusätzlichen – wenn auch nachträglich erstattungsfähigen - Aufgabe zu fordern.

 

Als Mitglied der Lenkungsgruppe des vom Land Berlin beauftragten Projektes „Evaluation der Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchend“ konnte das zuständige Bezirksamtsmitglied aber erreichen, dass die Sinnhaftigkeit der jetzigen gesplitteten Zuständigkeit für den Berlinpasse im Rahmen des Projektes untersucht wird. Die diesbezüglich vernehmbaren Unmutsbekundungen der in der Lenkungsgruppe vertretenen Senatsverwaltungen lassen jedoch befürchten, dass diese Frage nicht nur als wenig relevant angesehen wird, sondern dass auch wenig Bereitschaft besteht, etwaigen externen Empfehlungen für ein verändertes Verfahren zu folgen, sofern eine solche im zum Jahresende zu erwartenden Schlussbericht enthalten sein sollte. Da sich auch die Beschwerden über die Verfahrensweise zum Berlinpass in Mittes Bürgerämtern in erstaunlich engen Grenzen halten, sieht das Bezirksamt keine sinnvolle Möglichkeit mehr, das gemeinsame Anliegen von BVV und Bezirksamt gegenüber dem Senat zu transportieren. Das Bezirksamt will aber nicht ausschließen, dass sich das im Vergleich zu anderen Bundesländern so schlechte Ansehen der Berliner Verwaltung bei seinen Bürgern und Bürgerinnen nicht zuletzt auch aus solch bürokratischen und dauerhaft unflexiblen Verfahrensweisen speist, wie sie sich um die Ausstellung des Berlinpasses etabliert haben.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, den 07.08.2012

 

 

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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