Drucksache - 0230/IV  

 
 
Betreff: Wahl von PatientenfürsprecherInnen nach § 30 Landeskrankenhausgesetz (LKG) durch die Bezirksverordnetenversammlung Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) vertagt   
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.03.2012
2. Beschluss vom 22.03.2012
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 01.06.2012
4. Version vom 18.09.2012
5. Version vom 18.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin      .05.2012

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss – Nr.

des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom                                                 .05.2012

(BA-Vorlage-Nr. ....................)

 

 

 

 

Wahl von Patientenfürsprecherinnen nach § 30 Landeskrankenhausgesetz (LKG) durch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte

 

 

 

 

Das Bezirksamt beschließt:

 

Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme - betrifft Wahl von Patientenfürsprecherinnen nach § 30 Landeskrankenhausgesetz (LKG) durch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte als Schlussbericht. Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen.
 

Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen beauftragt.

 

Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen

             .05.2012

 

 

 

 

V

1.

Bezirksamtsvorlage Nr.

 

- zur Beschlussfassung -


für die Sitzung am Dienstag, dem

      .05.2012

 

 

 

  1. Gegenstand des Antrages:

    Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme – bei der
    Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache - Nr. 0230/IV
    Beschluss vom 22.03.2012

    Betreff: Wahl von Patientenfürsprecherinnen nach § 30 Landeskrankenhausgesetz (LKG) durch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte

 

  1. Berichterstatter:

    Bezirksbürgermeister Dr. Hanke
     

 

  1. Beschlussentwurf:
     

Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme - betrifft Wahl von Patientenfürsprecherinnen nach § 30 Landeskrankenhausgesetz (LKG) durch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte als Schlussbericht. Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen.
 

Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen beauftragt.

 

  1. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan
    und die Finanzplanung:

    bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen.
     

 

  1. Mitzeichnung(en):
    Keine
     

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

2. BVV-Vorlage zu 1. beifügen

3. 11 Kopien von 1. u. 2. fertigen

4. Datei BVV Vorlage per e-mail an BezBmSek senden

5. Beschlussblatt fertigen u. beifügen

6. zdA (QPK 6)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:        .05.12

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

Wahl von Patientenfürsprecherinnen nach § 30 Landeskrankenhausgesetz (LKG) durch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0230/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung umgehend für diese Wahlperiode für jedes Krankenhaus in Berlin Mitte eine/n Patientenfürsprecher/ -in nach § 30 LKG vorzuschlagen.

Dazu ist es notwendig:

1. Anhörung der Krankenhausleitungen (§30 LKG)

Teilnehmer/ innen bei der Anhörung:

Bezirksamt und Vorsitz sowie stellv. Vorsitz des Gesundheitsausschusses.

2. Das Bezirksamt erstellt ein Anforderungsprofil und schreibt das Amt öffentlich aus (§30 LKG)

3. Der jährlich zu erstellenden Erfahrungsbericht wird im Internet veröffnetlicht (§ 30 LKG).

4. Das Bezirksamt und die BVV, vertreten durch den Vorsitz und stellv. Vorsitz des Gesundheitsausschusses, treffen anhand der Bewerbungen eine Auswahl. Die ausgewählten Bewerber/ -innen für die einzelnen Krankenhäuser werden vom Bezirksamt der BVV zur Wahl vorgeschlagen.

5. Bezirksamt, BVV und Krankenhäuser setzen sich gemeinsam dafür ein, dass geeignete Räumlichkeiten und technische Ausstattungen für die Tätigkeiten der Patientenfürsprecher/ -innen zur Verfügung stehen (§30 LKG).

 

Das Bezirksamt hat am           .05.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und des Psychischkrankengesetzes (PsychKG) trat mit Wirkung vom 01.10.2011 in Kraft (Art. III Nr. 2 Krankenhausrecht-Neuregelungsgesetz vom 18.09.2011). Bei der Beratung des neugefassten § 30 LKG „Patientenfürsprecher und –fürsprecherinnen“ im Rat der Bürgermeister (RdB) hatte dieser angeregt, eine Vereinheitlichung der Ausgestaltung des Amtes der Patientenfürsprecher/innen anzustreben. Die zuständige Senatsverwaltung wurde aufgefordert, hierzu geeignete Handreichungen für die Bezirke zu erstellen. Diese Handreichungen wurden durch die Landespatientenbeauftragte erarbeitet. Mit der Zustimmung am 16.02.2012 zur Vorlage R-33/2012 in Verbindung mit der Vorlage R-14/2011 hat der RdB den Bezirken die Anwendung dieser Handreichung empfohlen.

 

Das Bezirksamt hat sich in Kenntnis dieses Vorgangs im Herbst 2011 mit dem Vorgang beschäftigt und in dieser Sache am 16.11.2011 ein entsprechendes Schreiben an den Bezirksverordnetenvorsteher gesandt. Da es bisher im Bezirksamt Mitte keine eindeutige Zuständigkeit für das Sachgebiet „Patientenfürsprecher/innen“ gab, wurde dieses im Auftrag des Bezirksverordnetenvorstehers und des Bezirksbürgermeisters (als Gesundheitsdezernent) vom BVV-Büro und der OE Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (QPK) entwickelt. Seit dem 23.02.2012 ist die OE QPK mit der Wahrnehmung des Sachgebietes „Patientenfürsprecher/-innen betraut. Die Information aller Beteiligten über die geänderte Rechts- und Verfahrenslage sowie die Vorbereitung der Wahl erfolgte umgehend. Hierbei erfolgte u.a. die Absprache mit dem Bezirksverordnetenvorsteher, dass die Stellen der Patientenfürsprecher/-innen, die bereits im Amt waren und dieses beschwerdefrei ausgeübt hatten, keine öffentliche Neuausschreibung erfolgen sollte. Voraussetzung war, dass die Betreffenden ihr Amt ausüben wollen und die Klinikleitungen damit einverstanden waren. Hiermit wurde erheblicher Verwaltungsaufwand und damit Kosten eingespart.

 

Der vorliegende Beschluss 0230/IV vom 22.03.2012 erging also mitten in ein laufendes Verfahren. Das Bezirksamt hat sofort Vorgaben aus dem Beschluss umgesetzt. So wurden der Vorsitzende des BVV-Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung sowie seine Vertreterin in das Bewerberverfahren einbezogen. Gemeinsam mit dem Leiter der OE QPK und dessen Vertreterin haben sie die Bewerbungsunterlagen gesichtet. Sie sind einvernehmlich zu nachstehendem Wahlvorschlag gekommen.

 

 

Das Bezirksamt schlägt folgende Personen zur Wahl als Patientenfürsprecherin / zum Patientenfürsprecher vor:

 

Für das Bundeswehr-Krankenhaus: Frau Alexandra Bohm

Für die Charité Campus Mitte (CCM): Frau Bärbel Irion

Für das Deutsche Herzzentrum Berlin: Frau Heike Brodowski

Für die DRK-Kliniken|Mitte: Herr Egon Kutzera

Für das Elisabeth-Krankenhaus: Frau Britta Förster

Für das Franziskus-Krankenhaus: Frau Hildegard Heim

Für das Jüdische Krankenhaus. Frau Maria Brauner

Für das Hedwig-Krankenhaus: Frau Irene Rolka.

Für die Charité Campus Rudolf Virchow (CVK): Frau Gülgün Sahin

Für das Evangelische Geriatrie-Zentrum Berlin: Fau Martina Richter.

 

Für alle Kliniken, die über eine psychiatrische Abteilung verfügen wurde gemeinsam mit dem bezirklichen Psychiatriekoordinator und der jeweiligen Klinikleitung festgestellt, dass spezielle Patientenfürsprecher/-innen für diese Abteilungen nicht erforderlich sind. Die betroffenen Patientenfürsprecher/-innen sind über die erweiterten Aufgaben gem § 40 PsychKG informiert.

 

 

Zu Punkt 1: Eine Anhörung der Klinikleitungen ist in allen Fällen erfolgt. Sie erfolgte meist formlos in der Wahrnehmung der laufenden Amtsgeschäfte. Eine Hinzuziehung von BVV-Mitgliedern ist im Gesetz nicht vorgesehen und erscheint auch aus organisatorischen Gründen entbehrlich.

 

Zu Punkt 2: Das Bezirksamt hat das Anforderungsprofil aus den Handreichungen der Landespatientenbeauftragten übernommen und allen Beteiligten zugesandt.

 

Zu Punkt 3:

Für die Einstellung der Jahresberichte der Patientenfürsprecher/-innen wird z.Z. ein Platz auf der Internetseite der BVV Mitte eingerichtet. Auf eine Einstellung der Berichte für das Jahr 2011 wurde verzichtet, da sie unter anderen Bedingungen verfasst wurden. U.a. liegt nun für die Berichterstattung ein umfangreicher Fragebogen vor. Die Berichte für das Jahr 2012 werden ins Internet eingestellt.

 

Zu Punkt 4: Die genannten Personen wurden am Verfahren beteiligt (s.o.).

 

Zu Punkt 5: Gem. § 30 Abs. 3 ist es Angelegenheit der Kliniken, geeignete Räume zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich wird das Bezirksamt im Konfliktfall tätäig werden.

 

Das Bezirksamt bittet, diese Vorlage als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

Berlin, den .................….05.2012

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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