Drucksache - 0220/IV  

 
 
Betreff: Zwangsumzüge von Familien mit Kindern verhindern - Vereinbarung zwischen Jobcenter und Jugendamt beschließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 13.03.2012
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

Laut Informationen des Senats erhielten im  Jahr 2011 über 14.000 Bedarfsgemeinschaften im Bezirk Mitte Leistungen für Unterkunft und Heizung oberhalb der Richtwerte der AV Wohnen und waren somit unmittelbar von einem Zwangsumzug betroffen. 

 

1.       Wie viele Zwangsumzüge wurden 2011 im Bezirk Mitte insgesamt angeordnet und wie viele Familien mit Kindern waren davon betroffen?

2.       Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt geprüft und welche konkreten Maßnahmen ergriffen, um Zwangsumzüge zu vermeiden und insbesondere betroffenen Familien mit Kindern das gewohnte Wohn- und Lebensumfeld, die Kita, die Schule und den Freundeskreis zu erhalten? 

3.       Welche Sonder- bzw. Härtefallregelungen können insbesondere Familien mit Kindern geltend machen, um einen Zwangsumzug zu verhindern bzw. um auszuschließen, dass Familien zu Lasten der Kinder an Lebensnotwendigem sparen müssen, um die Wohnung zu erhalten?

4.       Welche Regelungen wurden durch das Bezirksamt mit dem Jobcenter verabredet, um das Jugendamt im Sinne der Sicherung des Kindeswohls einzubeziehen, wenn das Jobcenter Maßnahmen zur Einhaltung der Richtwerte der AV Wohnen einfordert bzw. einen Zwangsumzug anordnet?

5.       Wie ist der aktuelle Stand des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jobcenter und Jugendamt Mitte, um im Interesse der Familien, die auf Transferleistungen angewiesen sind, Regelungen zu verabreden, die  geeignet sind, bei Entscheidungen des Jobcenters das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu sichern?

 

 

 

 
 

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