Drucksache - 0216/IV  

 
 
Betreff: Eckwertebeschluss zur Aufteilung des Produktsummenbugets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2012/2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.03.2012
2. Zahlenteil Eckwerte 2012-2013 Endfassung
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 30.03.2012

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite):


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

                                                            

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über den Eckwertebeschluss zur Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2012/2013

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Produktsummenbudget, die Zuweisung für sonstige Transferausgaben und die Einnahmevorgaben sind den Bezirken mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 15.04.2011 übermittelt worden. Darüber hinaus wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen eine so genannte „technische Fortschreibung“ zur Fehlerkorrektur und Berücksichtigung sich auf die Bezirkszuweisung auswirkender Tatbestände vorgenommen, über die die Bezirke mit Schreiben vom 27.07.2011 informiert wurden. Die Unterlagen sind den Mitgliedern des Hauptausschusses der BVV Mitte jeweils zeitnah zur Verfügung gestellt worden.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.02.2012 die Aufteilung der Globalbeträge und der Einnahmevorgaben nach Geschäftsbereichen bzw. Ämtern (Anlagen 1 und 2) beschlossen. Anlässlich der titelkonkreten Untersetzung sind innerhalb der Geschäftsbereiche im Rahmen der zugemessenen Beträge volumenneutrale, der jeweiligen Schwerpunktsetzung dienende Verlagerungen grundsätzlich möglich, sofern die nachfolgenden Ausführungen nichts anderes gebieten. Die zu Grunde liegenden Berechnungstabellen können dabei unterstützend herangezogen werden.

 

Zu den Anlagen ist in Ergänzung der Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen folgendes anzumerken:

 

  1. Vorbemerkungen

 

  • Nach einmütiger Auffassung der Bezirke liegt der Bezirksplafonds um gut 112 Mio. € unter dem Betrag, den sie für eine auskömmliche Ausgabenfinanzierung benötigen. Auf Grund der auf diversen Ebenen und in unterschiedlichen Gremien vorgebrachten und diskutierten Einwände der Bezirke gegen die Berechnungen des Gesamtplafonds und der Globalzuweisungen haben die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen im Abgeordnetenhaus im Dezember 2011 in einer Pressemitteilung angekündigt, die Zuweisung zumindest um 50 Mio. € für Sachausgaben ausweiten zu wollen. Außerdem sollen die Risiken steigender Sozial- und Energieausgaben weitgehend abgefedert werden. Darüber hinaus ist zudem zu erwarten, dass die Tarif- und Besoldungserhöhungen geschuldeten Personalmehrausgaben ausgeglichen werden. Diesbezügliche Beschlussfassungen wird das Abgeordnetenhaus erst im Verlaufe der begonnenen Haushaltsberatungen treffen, so dass momentan unklar ist, in welcher Größenordnung die Bezirke jeweils an einer Erhöhung des Gesamtplafonds bzw. der Gesamtzuweisung partizipieren werden. Konkrete Schlussfolgerungen für den Bezirkshaushalt können somit erst zu einem späteren Zeitpunkt gezogen werden können.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat aber mittlerweile ihre Bereitschaft erklärt, die Beträge bei der Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne als Pauschale Mehreinnahmen anzuerkennen, die sich ergäben, wenn es zu einer Erhöhung des Bezirksplafonds um 50 Mio. € käme und die Mittel im Wege der Normierung verteilt würden. Auf den Bezirk Mitte entfielen danach in beiden Planjahren je rd. 5,3 Mio. €, die in die Überlegungen zur Ermittlung der Eckwerte eingeflossen sind.

 

  • Die weitere, mit dem Hauptausschuss der BVV Mitte abgestimmte Terminplanung für das Haushaltsplanaufstellungsverfahren sieht vor, dass die Geschäftsbereiche bzw. Ämter der SE Personal und Finanzen die titelkonkrete Untersetzung der Eckwerte bis zum 23.03.2012 aufliefern. Der Beschluss des Bezirksamtes über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2012/2013 ist für den 24.04.2012 vorgesehen.

 

 

  1. Jahresabschluss 2010

Der  Bezirk Mitte hat im Haushaltsjahr 2010 insbesondere wegen nicht im Rahmen der Basiskorrektur erstatteter Transfermehrausgaben sowie wegen des für das Haushaltsjahr 2008 zu leistenden Fehlbetragsausgleichs (10.858,3 Tsd. €) einen Fehlbetrag in Höhe von rd. –1.113,2 Tsd. € erwirtschaftet, der entsprechend der gültigen Haushaltssystematik im Haushaltsjahr 2012 zu veranschlagen und zu untersetzen ist. Im Haushaltsjahr 2013 ist gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zunächst nur ein Merkansatz von -1,0 Tsd. € vorzusehen.

 

 

  1. Ergebnisse der Zuweisung

 

Die Zuweisungsbeträge an den Bezirk (Titel 59 50/386 30) betragen in 2012 643.311,0 Tsd. € und in 2013 651.734,0 Tsd. €. Die Zusammensetzung der Globalzuweisungen (ursprüngliche und nach 1. Fortschreibung) auch im Vergleich zu 2011 ist den Anlagen 3a – d zu entnehmen.

 

 

  1. Produktsummenbudget

 

  • Das Produktsummenbudget, also der nicht kameral, sondern auf Basis der Kosten-/Leistungsrechnung errechnete Anteil innerhalb der unter 3. genannten Gesamtzuweisung beträgt in 2012 477.713,0 Tsd. € und in 2013 485.121,0 T€ (jeweils einschließlich vertikalem Wertausgleich). Aus dem Produktsummenbudget sind die so genannten steuerbaren Ausgaben (A-Teil ohne A 10), die Personalausgaben (ohne Fremdfinanzierungen), die Transferausgaben des so genannten T-Teils sowie die pagatorisierten kalkulatorischen (budgetunwirksamen) Kosten zu finanzieren. Letztere sind in der Höhe ihrer Einbeziehung in den Bezirksplafonds ohne Minderung um den auch auf diese Kosten entfallenden Normierungsabschlag im Haushaltsplan zu veranschlagen. 
  • Für die Bemessung der Eckwerte wurde eine „Mischkalkulation“ zu Grunde gelegt, d. h., in Teilbereichen erfolgte eine produktorientierte Zuweisung (insbesondere T-Teil), in anderen Bereichen (insbesondere A-Teil) erfolgte nicht zuletzt auf Grund der notwendigen Einhaltung von durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Mindeststandards bzw. Veranschlagungsleitlinien eine vornehmlich kamerale Berechnung. Zur Unterstützung der Rechenprozesse wurde erneut ein im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf entwickeltes Datenbankmodell herangezogen, dessen Anwendung einen stärkeren Bezug bei der Untersetzung des Handlungsbedarfs und der  Ermittlung der kameralen Eckwerte zu den Budgetierungsergebnissen herstellt. Die aus der Haushaltsdatenbank generierte Eckwerteübersicht ist als Anlage 4 beigefügt.

 

  • Die Eckwerte der Transfermittel aus dem Produktsummenbudget innerhalb der Normierung wurden gemäß den Anlagen 5 und 6 zunächst auf der Basis der Transferkostenanteile an den maßgeblichen Produktkosten des Basisjahres 2010 aus dem zugewiesenen Produktbudget 2012 errechnet. Die Veranschlagung hätte bei einer Umsetzung dieser Berechnung um rd. 1,5 Mio. € (2012) bzw. rd. 1 Mio. € (2013) unter den Ist-Ausgaben/-Kosten des Jahres 2010 gelegen und wäre auch angesichts der Ausgabenentwicklung des Jahres 2011 unzureichend gewesen. Das Bezirksamt hat daher festgelegt, dass die Eckwerte den Ist-Ausgaben/-Kosten des Jahres 2010 entsprechen sollen. Durch Einzelfallentscheidungen sind diese ggf. abgesenkt bzw. erhöht worden. Die Dokumentation dieser Entscheidungen ist regelmäßig der Managementliste (siehe Anlage 7) zu entnehmen.

 

Für die Veranschlagung der Transferausgaben aus dem Produktsummenbudget innerhalb der Normierung gilt, dass Umgliederungen zu Gunsten bzw. zu Lasten der unterschiedlichen Teilbereiche unter Einhaltung der Gesamtzuweisung für Transfers aus dem Produktsummenbudget eines Geschäftsbereichs grundsätzlich möglich sind. Von Minderungen ausgenommen sind die Teilbereiche „Beförderung behinderter Kinder“, Sozialpädagogische Jugendberufhilfe“ und „Unterbringung von Mutter (Vater) und Kind(ern)“, da für diese die Transferanteile an den Produktbudgets ausdrücklich von der Senatsverwaltung für Finanzen benannt wurden („Zielvorgaben“).

 

  • Die Eckwerte der Transfermittel aus dem Produktsummenbudget außerhalb der Normierung sind ebenfalls in den Anlagen 5 und 6 ausgewiesen. Sie entsprechen zur Vermeidung von Unterveranschlagungen, die im Rahmen der Nachschau sanktioniert werden könnten, jeweils den „Zielvorgaben“ der Senatsverwaltung für Finanzen. Allenfalls durch begründete Einzelfallentscheidungen sind geringfügige Absenkungen vorgesehen (siehe Managementliste). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnungen der Senatsverwaltung für Finanzen zum Jahresabschluss (Basiskorrektur, Abfederung) grundsätzlich auf der Basis der Zuweisungen und nicht der tatsächlichen Veranschlagung vorgenommen werden. Von der eingeräumten Möglichkeit der Mittelverlagerung sollte daher nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der individuellen Regeln zur Basiskorrektur Gebrauch gemacht werden.

 

  • Die Bemessung der steuerbaren Ausgaben im Bereich der Ausgabenfelder A 04 (Grünflächenunterhaltung), A 05 (bewegliches Vermögen), A 07 (Beköstigung) und A 09 (pauschalierte Ausgaben) fußt grundsätzlich auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2010, die ggf. bereits vorab bei der kameralen Bedarfsermittlung um bekannte Fortschreibungstatbestände oder im weiteren Planungsverlauf um Managemententscheidungen bereinigt wurden. Die Mittel für die Bereiche QPK und Wirtschaftsförderung sind hier Bestandteil der Betragsausweisungen der jeweiligen Abteilungsstäbe.

 

Der Bedarf für das Ausgabenfeld A 08 (Grundstücksbewirtschaftung) basiert auf den um 0,5% (=Ausgleichsbetrag für allgemeine Preissteigerungen im Gesamtplafond) fortgeschriebenen Ist-Ausgaben 2010, der um die Bewirtschaftungskosten für erwartete Gebäudeabgänge (siehe Anlage 8) und einzelne Managemententscheidungen gekürzt bzw. erhöht wurde. Lehr- und Lernmittel wurden jeweils in Höhe der Veranschlagungsleitlinie den zuständigen Geschäftsbereichen / Ämtern zugemessen. Bei den Beträgen der ebenfalls Veranschlagungsleitlinien unterliegenden Ausgabefelder A 02 (Hochbauunterhaltung) und A 03 (Tiefbauunterhaltung) wurde von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, 20% aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen dorthin zu verlagern. Dies entspricht einem Betrag von je 1.453,0 Tsd. € in beiden Planjahren, von dem jeweils 1.053,0 Tsd. € auf die Hochbau- und 400,0 Tsd. € auf die Tiefbauunterhaltung entfallen. Beim Feld A 02 ist zudem eine Absenkung um die erfolgten und absehbaren Bestandsveränderungen vorgenommen (siehe Anlagen 8 und 9).

 

Bei der Veranschlagung ist folgendes zu beachten: Zur Einhaltung von Mindeststandards bzw. der Veranschlagungsleitlinien und zur auskömmlichen Finanzierung sind Verlagerungen zu Lasten der Ausgabefelder A 02, A 03, und A 08 sowie der Lehr- und Lernmittel nicht zulässig. Ansatzerhöhungen zu Gunsten der genannten Felder sind dagegen zu Lasten der übrigen Ausgabefelder unter Einhaltung der Gesamtzuweisung eines Geschäftsbereichs/Amtes möglich.

 

  • Die Veranschlagung der Personalsumme erfolgte entsprechend der Ermittlung des Personalplafonds durch die Senatsverwaltung für Finanzen auf der Basis der Ist-Ausgaben des Jahres 2010, fortgeschrieben u. a. um Lohndrift, zwischenzeitliche Stellenabgänge, vereinzelte Mehrbedarfe, Verzicht auf Stellenwiederbesetzungen, strukturelle Einsparentscheidungen, anteilige Abschöpfung von Vakanzen. Bei der Eckwerteermittlung wurden diese Sachverhalte zwar betraglich bereits berücksichtigt, es sind aber noch nicht alle Fortschreibungstatbestände von den Ämtern stellenkonkret belegt worden. Dies in den betr. Fällen im Rahmen der titelkonkreten Untersetzung nachzuholen.

 

 

  1. Transferausgaben (Z-Teil) außerhalb des Produktsummenbudgets

 

Die Eckwerte basieren auf den Zuweisungen der Teilbereiche bzw. innerhalb der Teilbereiche wurde eine Verteilung anteilig auf der Grundlage des Ist 2010 vorgenommen (Anlagen 10 und 11). Umgliederungen sind ausschließlich zu Gunsten bzw. zu Lasten der verschiedenen Transferteilbereiche unter Einhaltung der Gesamtzuweisung für Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudget eines Geschäftsbereichs/Amtes möglich. Die Ausführungen unter 4. zur Abrechnung zum Jahresabschluss gelten hier entsprechend.

 

 

6.Einnahmen 

 

  • Die Bemessung der Einnahmevorgabe an die Geschäftsbereiche erfolgt in den Einnahmefeldern E 04 (Erstattung von Transferausgaben) und E 05 (Entgelte für Kinderbetreuung nach TKBG) in Höhe der Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen und im Feld E 03 (Verwaltungseinnahmen) unter Zugrundelegung der Vorgabe in Höhe der im Einzelfall saldiert darunter liegenden Einnahmeerwartungen der Geschäftsbereiche/Ämter. Die in den Anlagen 12a bis 12d aufgeführten Beträge sind von den entsprechenden Geschäftsbereichen/Ämtern in den jeweiligen Einnahmefeldern unter Berücksichtigung evtl. Veränderungen aus Managemententscheidungen zu veranschlagen. Maßgeblich sind die Betragsangaben in den Anlagen 1 und 2.

 

  • Darüber hinaus werden durch das Bezirksamt auch Vorgaben für die übrigen Einnahmefelder E 00 (Einnahmen außerhalb der Primäreinnahmen), E 01 (zweckgebundene Einnahmen) und E 02 (managementbedingte Einnahmen) gemacht (siehe Anlagen 1 und 2), sofern nicht eine zwingende unmittelbare Ausgabenkorrespondenz gegeben ist. Die Vorgabe umfasst im Feld E 00 Mehreinnahmen aus der erwarteten Fortschreibung der Zuweisung, im Feld E 01 vornehmlich die erwarteten Abführungen aus der Parkraumbewirtschaftung an den Haushalt, Erstattungen des Job Centers für Personal- und Sachausgaben der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und im Feld E 02 Einnahmen aus Grundstücksverkaufserlösen und Werbung.

 

  • In eigener Verantwortung können weitere, nicht bereits in die Vorgabe einbezogene Einnahmen E 01, E 02 und E 03 veranschlagt werden, sofern deren kassenwirksame Vereinnahmung im entsprechenden Planjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als gesichert gegenüber der SE Personal und Finanzen dokumentiert werden kann. Über die jeweilige Verwendung wird im Rahmen der Revision entschieden. Die eigenverantwortliche Veranschlagung von Einnahmen mit einer unmittelbaren ausgabeseitigen Zweckbindung bleibt davon unberührt.

 

Rechtsgrundlagen:

 

§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1,  36 Abs. 2 f) BezVG, § 26a LHO

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

    Auf die Anlagen wird verwiesen.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

    Auf die Anlagen wird verwiesen.

 

 

Berlin, den       . Februar 2012

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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