Drucksache - 0211/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §4(2) Baugesetzbuch zum Bebauungsplanentwurf 1-67 "Lehrter Straße Mittelbereich" für die Grundstücke Lehrter Str. 20-31 und 35, die angrenzenden Flurstücke 161, 163 und 202 sowie die Teilflächen des Grundstücks Heidestraße 35,39 und des hier angrenzenden Flurstücks 211 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Einschränkung des räuml. Geltungsbereichs u. die Durchführung der öffentl. Auslegung.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.03.2012
2. Lehrter_Mittelbereich_ANLAGE-1
3. Lehrter_Mittelbereich_1-67_ANLAGE-2
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 30.03.2012

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite):


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf 1-67 „Lehrter Straße Mittelbereich“ für die Grundstücke Lehrter Straße 20-31 und 35, die angrenzenden Flurstücke 161, 163 und 202 sowie Teilflächen des Grundstücks Heidestraße 35, 39 und des hier angrenzenden Flurstücks 211 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 1-67 und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.02.2012 beschlossen:

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-67 für die Grundstücke Lehrter Straße 20-31 und 35, die angrenzenden Flurstücke 161, 163 und 202 sowie Teilflächen des Grundstücks Heidestraße 35, 39 und des hier angrenzenden Flurstücks 211 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-67 wird um eine nordöstlich des Grundstücks Lehrter Straße 23, 25 liegende Teilfläche des Flurstücks 263 (Flur 43) eingeschränkt.

 

Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst jetzt die Grundstücke Lehrter Straße 20-23, 25, 26A-31, 35, die westlich und östlich angrenzenden Flurstücke 153, 161, 163, 202 und 263 (tlw.) sowie Teilflächen des Bahngeländes, Flurstücke 211 (tlw.) und 223 (tlw.) im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.

 

  1. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-67 für die Grundstücke Lehrter Straße 20-23, 25, 26A-31, 35, die westlich und östlich angrenzenden Flurstücke 153, 161, 163, 202 und 263 (tlw.) sowie Teilflächen des Bahngeländes, Flurstücke 211 (tlw.) und 223 (tlw.) im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Begründung:

 

zu I., III.: Siehe Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 27.01.2012 (Anlage 1)

 

zu II.:Im Zuge der Gebietsentwicklung des östlich des Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-67 gelegenen Gebiets der Heidestraße ist es planerisches Ziel, die stadtstrukturelle Verknüpfung des Bereichs um die Heidestraße mit den benachbarten Quartieren zu verbessern. Zur Anbindung an die umgebenden Stadtteile und zur Überwindung der trennenden Strukturen (hier: Bahntrassen) soll das Stadtquartier Heidestraße daher mit den umgebenden Stadtteilen und Grünflächen über Brücken und ein differenziertes Grün- und Wegenetz verbunden werden.

 

Hinsichtlich der Anbindung des Stadtquartier Heidestraße an das westlich gelegene Quartier der Lehrter Straße sieht der Masterplan Berlin Heidestraße die Herstellung einer die Bahnanlagen überspannenden Fußgänger- und Radfahrerbrücke vor. Der Bezirk ist bislang davon ausgegangen, dass es einer Einbeziehung der im Masterplan Berlin Heidestraße vorgesehenen Brücke über die bestehenden Bahnanlagen in den Geltungsbereich eines Bebauungsplanverfahrens nicht bedarf. Angestrebt wurde, eine Herstellung der Brücke unabhängig vom Fortgang der Bebauungsplanverfahren 1-62 „Baufelder Heidestraße“ und 1-67 „Lehrter Straße Mittelbereich“ im Rahmen eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zu ermöglichen.

 

Gegen diese Vorgehensweise wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen nachfolgender Arbeitsgespräche jedoch Vorbehalte seitens der Abt. X der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geäußert, da es nach dortiger Ansicht zur Sicherung von Planungs- und Baurecht für die Brücken eines Bebauungsplanes bedarf. Weiter hat sich gezeigt, dass in dem konkreten Fall der Anwendungsbereich des § 125 Abs. 2 BauGB nicht eröffnet ist, da es sich bei der Brücken nicht um eine erschließungsbeitragsfähige Erschließungsanlage handelt und ein Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB zudem ausscheidet, wenn die Brücke planfestgestellte Eisenbahnanlagen kreuzt, die nicht im Eigentum des Landes Berlin stehen.

 

Bezüglich der Brücke über die bestehenden Bahnanlagen ist beabsichtigt, das erforderliche Planungsrecht in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren zu schaffen. Daher wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-67 um die für die Errichtung der Brücke erforderlichen Flächen (Treppen, Rampen, Brückenwiderlager) reduziert. Die für die Sicherung der Brücke erforderlichen Flächen sind so dimensioniert, dass für die erforderlichen Treppen, Rampen und Brückenwiderlager auch bei fortschreitender Detaillierung der Brückenplanung ausreichend Entwicklungsspielraum besteht.

 

Eine Geltungsbereichsübersicht ist beigefügt (Anlage 2).

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von

benötigt, die im Bezirksplan 2012 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitzustellen sind

 

ca. 3.000,-- €

 


b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Carsten Spallek

Bezirksstadtrat

 

 

Anlagen:

  • Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 27.01.2012
  • Geltungsbereichsübersicht Bebauungsplanentwurf 1-67

 

 
 

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