Drucksache - 0177/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: Mitte von Berlin0177/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Wo ist der Fritz-Schloss-Park geblieben?
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0177/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,
Das Bezirksamt hat am 20.11.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zu 1. Der Name „Fritz-Schloß-Park“ ist auf einer Karte enthalten (siehe Anlage), die auf allen Eingangsstelen zur Orientierung aufgebracht ist. Eine Überarbeitung aller Karten, um den Standort des Steines für Fritz Schloß zu kennzeichnen, ist aus technisch-organisatorischen und finanziellen Gründen nicht möglich.
Zu 2. Der Begriff „Wiederherstellung“ ist missverständlich. Es gibt den Gedenkstein für Fritz-Schloß auf dem nördlichen Plateau im Park. Was wiederherzustellen ist, geht aus der Frage nicht hervor.
Zu 3. Der Gedenkstein „Den Notstandsarbeitern“ existiert. Er wurde vor ca. 2 Jahren im Zusammenhang mit dem Stadtumbauprojekt der Neugestaltung des Eingangsbereiches in den Fritz-Schloß-Park in Verlängerung der Turmstraße gereinigt. Die Reinigung erfolgte aus Mitteln der baulichen Unterhaltung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes (damals Straßen- und Grünflächenamt). Der Stein ist ein offenporiger Kalksandstein, der gegen Graffiti nicht zu schützen ist.
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Zu 4. Eine Informationstafel zur Geschichte des gesamten Geländes zwischen der Rathenower und der Lehrter Straße ist aus Stadtumbaumitteln geplant. In diesem Zusammenhang wird dann sicher auch der Namensgeber des Parks als 1. Bürgermeister von Tiergarten nach dem Ende des 2. Weltkrieges Erwähnung finden. Ein Zeitpunkt für die Erarbeitung der Inhalte und Aufstellung einer Tafel kann noch nicht genannt werden, da dies von den zur Verfügung stehenden Fördergeldern abhängt.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. HankeCarsten Spallek BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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