Drucksache - 0168/IV  

 
 
Betreff: Faires Vertragsmodell für Musikschullehrer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bildung, Kultur und Umweltschutz Entscheidung
14.03.2012 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 14.02.2012
2. Änderungsantrag vom 22.02.2012
3. Beschlussempfehlung BiKuUm vom 15.03.2012
4. Beschluss vom 22.03.2012
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.09.2012
6. Beschluss vom 21.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin14.08.2012

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt und NaturschutzTel.: 33500

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Faires Vertragsmodell für Musikschullehrer

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0168/IV):

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,

 

  1.               dass für die freien MitarbeiterInnen der Abschluss von Tarifverträgen analog den Tarifverträgen gemäß § 12 a Tarifvertragsgesetz für sogenannte arbeitnehmerverträgliche Personen angestrebt werden. Die Tarifverträge sollen u.a. Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:

 

  •                             Ankoppelung der Honorare an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst Berlin,
  • Honorarfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Mutterschutz,
  • Altersvorsorge,
  • Mindestbeschäftigungsumfang sowie
  • Interessenvertretung

 

  1.               dass belastbare Kalkulationen für die erwarteten Mehrkosten für Personal, die durch das Land Berlin den bezirklichen Musikschulen ausgeglichen werden müssen für den Fall der Übernahme der aufgeführten Sozialleistungen,
  2.               dass eine rechtsverbindliche Grundlage für eine institutionalisierte Kooperation von Schulen und Musikschule geschaffen wird und durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass bei Abschluss von Tarifverträgen die beteiligten Dozentinnen und Dozenten nicht benachteiligt werden,
  3.               dass die Empfehlungen des Abschlussberichtes der Kommission Berliner Volkshochschulen und Berliner Musikschulen vom Juli 2009 umgesetzt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am ................. 2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Vorbemerkung :

 

Das Bezirksamt Mitte mit der Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz hat sich in den vergangenen Monaten intensiv um eine Lösung zu den Beschäftigungsverhältnissen für Honorarbeschäftigte der Musikschule Mitte bemüht. Dies hat sie gemeinsam mit den für die Musikschulen zuständigen Bezirksstadt-rätInnen der anderen Berliner Bezirke in Gemeinsamkeit und bemerkenswertem Einvernehmen getan. Eine Vielzahl von Sitzungen auf der Fachebene, in den BzStR-Runden und im RdB - häufig mit dem zuständigen Fachreferat der SenBJW oder auch mit Herrn StS Rackles - hatten dies zum Thema. 

 

Ausgelöst durch einen ver­sicherungs­­rechtlichen Streit um den Status der Beschäftigung von Honorarbeschäftigten an Berliner Musik­schulen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, werden nunmehr die Ausführungs­vorschriften (AV) für die Honorar­zahlungen an die freien Mitar­beiterInnen der bezirklichen Musikschulen geändert. Dies soll die Gefahr möglicher Beitrags­forderungen der Rentenver­sicherung gegen die Musikschulen und die Lehrkräfte abwenden. Ich verweise an dieser Stelle auf meine Beantwortung der Drucksachen 084/IV (Honorarregelung an den Musikschulen) vom 20.06.2012.

 

Die neuen Ausführungsvorschriften zu den Berliner Musikschulen wurden zum 01.08.2012 in Kraft gesetzt. Sie liegen seit dem 10.07.2012 vor.

 

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es Verbesserungen (einheit­liche Honorare für außerunterricht­liche Tätigkeiten, Honorarzu­schläge für Gruppen- und Klassen­unterrichte, Aufrechterhaltung der Honorarzahlung im Krankheitsfall, Aufrechterhal-tung des Urlaubsgeld­anteiles sowie pauschale Honorar­erhöhung) und  Verschlech-terungen (Einzelstundenabrech­nung mit allen daran gebundenen Folgen) geben wird. Kritisch bleibt die noch verbindlich zu erklärende Rechtsicherheit im Hinblick auf den Status der Honorarbeschäftigten,  die einheitliche und rechtssichere Anwen-dung in der Praxis aller Berliner Musikschulen und sicherlich der nicht erkennbare Wille zu einem Tarifvertrag i.S. des Beschlusstextes zu kommen.

 

In einer Dienstberatung zur Einführung der neuen AV’S am 09.08.2012 hat die Senatsverwaltung eine Übergangszeit bis April 2013 (dem nächsten regulären Kündigungstermin der Honorarverträge) eingeräumt. In dieser Zeitspanne soll es zur Umstellung aller laufenden Verträge kommen. Dies begründet sich aus der parallelen Einführung der neuen Fachanwendung MS-IT in 2013 und dem Wunsch, die Prozesse mit dem Einführungstermin zu synchronisieren.

 

Zu 1:

 

Die Senatsfachverwaltung SenBJW verweist darauf, dass das Land Berlin - aufgrund von Forderungen der Gewerkschaft GEW - im Herbst 2011 den Beitritt zur Tarifgemeinschaft der Länder beantragt hat.

 

Während der laufenden Beitrittsverhandlungen werden keine Tarifverhandlungen im Land Berlin aufgenommen. Die Beitrittsverhandlungen sind abzuwarten.

 

Nach erfolgreichem Abschluss der Beitrittsverhandlungen geht die Tarifhoheit des Landes auf die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) über, die dann Ansprechpartner für die Aufnahme von Tarifverhandlungen wird.

 

Es bedarf eines gemeinsamen politischen Willens im Land und in den Bezirken, diesen ersten Schritt bei vorliegenden Voraussetzungen zu gehen - bisher spricht sich die zuständige Senatsverwaltung gegen einen Tarifvertrag aus.

 

Zu 2:

 

Die nachhaltigen Eingaben und Proteste der Bezirkspolitik und -verwaltung haben dazu geführt, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses in seiner Sitzung am 23.5.2012 beschlossen hat, dass die Honoraranpassung für die Honorarbe-schäftigten (Anhebung zum 01.08.2012 um 4.65 % und zum 01.08.2013 um 2.65 %) nicht über eine Erhöhung der Nutzungsentgelte erfolgen muss, sondern aus dem Landeshaushalt finanziert wird. Dies entlastet die Bezirke von Mehrausgaben in Höhe von 480.000 Euro für 2012 und 1,3 Millionen Euro für 2013. Mehrausgaben durch eine differenziertere Honorartabelle (die z.B. Honorare für Sitzungsteilnahme von Honorarkräften und einen höheren Satz für Musikalische Früherziehung vorsieht), werden hingegen vermutlich voll zu Lasten der Bezirke gehen. Die erwarteten jährlichen Mehrkosten hierfür liegen bei rd. 10.000,-- €.

 

Belastbare Kalkulationen im Sinne der Frage 1 liegen ebenfalls nicht vor, da dies von den Regelungen im Detail (Karenztagregelungen, Nachholregelungen für ausge-fallenen Unterricht oder Vertretungsregelungen u.ä.) abhängen dürfte. So lassen sich z.B. beim Einzelunterricht leichter neue Termine zwischen LehrerInnen und SchülerInnen finden als im Gruppenunterricht, bei dem evtl. auch aus Gründen des Kundenschutzes eine Vertretungskraft eingesetzt werden oder die Entgelte für den ausgefallenen Unterricht rückerstattet werden müssten. Zahlen über die zu erwartenden Kosten für eine Honorarfortzahlung im Krankheitsfall bei einer Tarifvertragsregelung (!) können ebenfalls nicht vorliegen, da über „Krankheits-stände“ unter solchen Bedingungen nur spekulative und i.T. sich widersprechende Aussagen, ohne konkrete Größenordnungen, bestehen.  Eine Deckung steigender Kosten zur Absicherung im Rahmen von Tarifverträgen über höhere Entgelt-einnahmen wäre fatal („Dozent frisst Teilnehmer“) und muss ausgeschlossen werden.

 

Zu 3.:

 

Die schwierige Abgrenzung in der Statusfrage der Beschäftigten entsteht aus der Divergenz zwischen fachlichen Notwendigkeiten und Vermeidungstaktiken. Diese Divergenz konnte bisher nicht aufgelöst werden. Es gibt erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit des inhaltlichen Tuns aus der Fachebene, wenn die Senatsfachver-waltung zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit in den "Leitlinien zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit" beim Thema Kooperation mit Schulen voraussetzt, dass "keine inhaltlichen Absprachen zwischen der Musikschullehrkraft und der Lehrkraft der Schule erfolgen" (!).

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft / SenBJW lässt bisher an keiner Stelle erkennen, dass sie sich dieser Problematik ausreichend und ernsthaft annehmen will.

 

Im Ergebnis erschwert dies die sinnvolle und notwendige Kooperation von Schulen und Musikschule im Bezirk Mitte, aber auch der übrigen Berliner Bezirke

 

Zu 4.:

 

Von den Empfehlungen des Abschlussberichts der Kommission Berliner Volkshoch-schulen und Berliner Musikschulen vom Juli 2009 wurde bisher nur die Bildung eines Steuerungsgremiums zur außerschulischen Bildungsarbeit durch die SenBJW umge-setzt. Dieses Gremium wurde im Juni 2012 zum zweiten Mal einberufen und hat sich ausschließlich bisher mit der neuen AV Honorare befasst. Die Bildung des benann-ten Steuerungsgremiums geht auf den Senatsbeschluss Nr. S-3960/2011 vom 15.11.2011 zurück.

 

Danach hat der Senat von Berlin den Abschlussbericht der Kommission Berliner Volkshochschulen und Berliner Musikschulen „als Arbeitsgrundlage zur Kenntnis“ genommen und Berichtsaufträge beschlossen. Ziel des Steuerungsgremiums soll es sein, eine „Rahmenzielvereinbarung zwischen Senat und Bezirken zur weiteren Entwicklung der außerschulischen Bildungsarbeit unter Berücksichtigung des gesamten Spektrums entsprechender Bildungsangebote vorzulegen“. Ziel dieser Rahmenzielvereinbarung soll es lt. Senatsbeschluss sein, „wie die Versorgung der Bevölkerung mit Weiterbildung und außerschulischer Bildung in der Weise zu stärken ist, dass eine Angleichung des Versorgungsgrades im Rahmen der bestehenden Haushalte unter besonderer Hervorhebung sozialer und integrativer Ziele in den Bezirken erreicht wird und wie die Effizienz und die Flexibilität der staatlichen Einrichtungen in der Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben zu sichern ist“.

 

Diese Zielsetzungen waren bisher noch nicht Gegenstand des von der SenBJW einzuberufenden Steuerungsgremiums - die Entwicklungen hierzu bleiben abzu-warten.  

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

    Ca. 3.000,-- € noch in 2012, dann ca. 10.000,-- € jährlich.

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

    Keine

 

 

Berlin, den 21.08.2012

 

 

 

Dr. HankeWeißler

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin


 
 

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