Drucksache - 0126/IV  

 
 
Betreff: Frauenbeirat Stadtplanung einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.01.2012
2. Beschluss vom 20.01.2012
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.03.2012
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 30.03.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite):


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0126/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Einrichtung eines Frauenbeirats Stadtplanung im Bezirk Mitte.

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat ihrer Sitzung am 19.01.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0126/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auch für die IV. Wahlperiode im Bezirk Mitte einen Frauenbeirat Stadtplanung einzurichten.

 

Hierzu wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.02.2012 beschlossen, einen Frauenbeirat Stadtplanung im Bezirk Mitte einzurichten. Auf Vorschlag der in der BVV vertretenen Parteien und den Frauenprojekten im Bezirk sollen sachkundige Frauen mit Erfahrung und Engagement in Frauenfragen in diesem Frauenbeirat vertreten sein.

 

Begründung

 

Der Frauenbeirat Stadtplanung Mitte soll entsprechend der Erfahrung des bereits in den vergangenen Legislaturperioden erfolgreich tätig gewordenen Beirats Fragen und Probleme von Frauen im Bereich der Stadtplanung und Bauplanung, der Grünflächenplanung, des Wohnens, des Umweltschutzes und der Straßengestaltung aufgreifen und konkrete Anregung geben.

Von der Verwaltung soll der Beirat so früh wie möglich über Planungen informiert und die Anregung und Voten des Beirats bei der Planung und Durchführung berücksichtigt werden.

 

In diesem Frauenbeirat Stadtplanung sollen sachkundige, im Bezirk lebende oder arbeitende Frauen, mit Erfahrung und Engagement in Frauenfragen, auf Vorschlag der in der BVV vertretenen Parteien und den Frauenprojekten im Bezirk berufen werden. Da der Beirat eine Beraterfunktion ausübt wird Wert darauf gelegt, dass die zu benennenden Frauen nicht bereits als Bezirksverordnete bzw. Bürgerdeputierte gewählt worden sind.


Der Frauenbeirat Stadtplanung ist als sonstiger Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren, Landschaftsplanverfahren sowie anderen bezirklichen Planverfahren zu beteiligen und in die bezirkliche Behördenbeteiligungsliste (Beteiligungsliste der Behörde und sonstige Träger öffentlicher Belange) aufzunehmen, wie es bereits praktiziert wurde.

 

Empfehlungen für die Zusammensetzung des Beirats:

 

-          Jede Fraktion benennt Frauen ihres Vertrauens, die in den Altbezirken Tiergarten, Wedding und Mitte wohnen oder arbeiten. x

 

-          Frauenprojekte aus allen drei Altbezirken benennen je eine Frau, die z.B. u. a. tätig sind in den Bereichen: Wohnen, Familienbildung, Mieterinnenberatung, Frauenberatung, SeniorInnenvertretung, Migrantinnen, Selbsthilfe, Mädchenfreizeit, Angebote und Beratung, Lokale Agenda 21, Architektur, Stadtplanung.

 

Die Fraktionen werden gebeten, die Namen und Adressen der Frauen an das BVV- Büro zu geben. Die Projekte werden von der Sprecherin des ehemaligen Frauenbeirats Stadtplanung angeschrieben und dabei über die Aufgaben informiert.

 

Um die Kommunikation zwischen der Verwaltung/Fachabteilung des Bezirksamtes und dem Frauenbeirat Stadtplanung herzustellen, benennt das Bezirksamt folgende Beauftragte

 

-           die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks Mitte

 

-           je eine Mitarbeiterin aus dem Stadtentwicklungsamt, dem Tiefbau und Landschaftsplanungsamt und dem Umwelt- und Naturschutzamt.

 

Der Frauenbeirat Stadtplanung soll als ein von der BVV berufener Beirat allen anderen Fachbeiräten gleichgestellt werden. Der Beirat betrachtet seine Tätigkeit als eine ehrenamtliche Aufgabe.

 

Die Geschäftsordnung gibt sich der Frauenbeirat Stadtplanung selber und legt diese sowohl der BVV als auch dem Bezirksamt zur Kenntnisnahme vor.

 

Die Geschäftsstelle des Frauenbeirats Stadtplanung wird dem Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung zugeordnet sein.

 

Über diesen Beirat sowie über seine Aufgaben werden die Bewohnerinnen des Bezirks in geeigneter Weise vom Bezirksamt informiert.

Die erste Sitzung wird im Auftrag des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung von den bisherigen Sprecherinnen des Frauenbeirats einberufen.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz


 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                  Auswirkung auf Einnahmen und Ausgaben:

Aufwendungen in Höhe von 50,00 Euro/Jahr aus dem Kapitel 33 30,

Titel 51 101.

 

b)                  Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin,

 

 

 

Dr. HankeCarsten Spallek

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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