Drucksache - 0073/IV  

 
 
Betreff: Bezirkliche Dienstleistungsverträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok-Yesilcimen LINKE Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.12.2011
2. Beschluss vom 19.12.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.05.2012
Drs_0073_Anlage_1
Drs_0073_Anlage_2
Drs_0073_Anlage_3
Drs_0073_Anlage_4
Drs_0073_Anlage_5
Drs_0073_Anlage_6
Drs_0073_Anlage_7
11. Beschluss vom 14.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum      05.2012

Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management      237 00

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 0073/IV

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bezirkliche Dienstleistungsverträge

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0073/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle existenten Dienstleistungsverträge auf die Berliner Vergaberichtlinien und die Einhaltung des Mindestlohns nach der derzeit geltenden Gesetzeslage im Land Berlin zu überprüfen.

Dienstleistungen sind nach der Änderung des Berliner Vergabegesetzes neu auszuschreiben.

Verträge mit Firmen, die dann ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weniger als den Mindestlohn nach der derzeit geltenden Gesetzeslage im Land Berlin zahlen, sind vertragsgerecht schnellstmöglich zu kündigen.

 

Der BVV ist bis zum 29.02.2012 zur berichten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 08.05.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Gemäß § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) handelt es sich immer dann um einen Dienstleistungsauftrag, wenn der Auftraggeber einen entgeltlichen Vertrag mit einem Unternehmen schließt, der eine Dienstleistung zum Gegenstand hat, also in der Regel immer dann, wenn der Auftraggeber eine Dienstleistung gegen Entgelt in Anspruch nimmt, nicht jedoch wenn er einen Vertrag über eine Dienstleistungskonzession schließen will.

Bei gemischten Leistungen (z.B. Liefer- und Dienstleistungen) handelt es sich um eine Lieferleistung, wenn der Anteil der zu liefernden Leistung wertmäßig überwiegt.

 

Von den gemeldeten Organisationseinheiten wurden alle bestehenden Verträge überprüft mit dem Ergebnis, dass die Entlohnung nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz, nach geltenden Tarifverträgen und nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz erfolgt (siehe Anlagen).

 


Die bestehenden Verträge werden unter Wahrung der Kündigungsfristen und Laufzeiten nach den geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften und Vergabevorschriften neu ausgeschrieben.

 

Die Auflistung der einzelnen Verträge durch die Ämter werden als Anlage beigefügt.

 

Rechtsgrundlage:

 

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Mögliche Ausgaben durch Neuausschreibungen sind zurzeit nicht bezifferbar

 

 

b)  Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
 

keine

 

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

Dr. HankeUlrich Davids

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 

 

 
 

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