Drucksache - 0047/IV  

 
 
Betreff: Sekretariat für die Gotzkowsky-Wartburg-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer Neubert für die Fraktion, Fraktion der SPD Mahr, Piratenfraktion Lang 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 15.11.2011
2. Beschluss vom 17.11.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.03.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite):


Bezirksamt Mitte von Berlin. Febr. 2012

Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management23700

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von BerlinDrucksache Nr.0047/IV   ___________________________________________________________________

 

Vorlage  - zur Kenntnisnahme -

 

über „Sekretariat für die Gotzkowsky-Wartburg-Schule“

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2011 folgenden  Auftrag an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache-Nr. 0047/IV):

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, an der neu fusionierten Gotzkowsky-Wartburg-Schule (47. Schule) umgehend für ein arbeitsfähiges Sekretariat zu sorgen.

 

 

Das Bezirksamt hat am    .02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Es wird vorausgeschickt, dass das Schulamt die Einzelschule(n)  - ausgehend von der prinzipiellen Festlegung „eine Sekretariatskraft je Schule“ -  möglichst im Rahmen des sog. Wochenstundenbedarfs, in Zugrundelegung objektiver Berech-nungskriterien, ausstattet.

Die aktuelle Bedarfslage der 47. Schule beträgt (u.a. gem. Anzahl Schüler, Lehrer

an der Einrichtung) 47,52 Stunden; dies entspricht ca. 1 ½ Dienstkräften (Voll- und

Teilzeit), die auch an der fusionierten Schule eingeplant sind.

 

Mit Hinweis auf die Vertraulichkeit personeller Angaben ist aufzuzeigen, dass für

beide Kräfte lange krankheitsbedingte Fehlzeiten aufgetreten sind, die durch

- ohnehin schwierige -  Vertretungsorganisation nicht aufzufangen waren.

Im BVV-Schulausschuss hat das Schulamt über die Situation in den Personalbe-

reichen Schulhausmeister und Sekretariatspersonal umfassend berichtet; hier soll

daraus das Fazit benannt werden, dass die Mitarbeiter/innen beider Gruppen im Altersdurchschnitt von über 50 Jahren liegen und entsprechend, auch durch lang-

jährige dienstliche Beanspruchung begründet, höher werdende Ausfallzeiten zu

verzeichnen sind. Aufgrund der über die letzten Jahre erheblichen Einsparquoten

sowie haushälterischer Vorgaben zu Neueinstellungen bei Fluktuation, ist die Personalausstattung deutlich „dünner“ geworden; u.a. liegt die Vorsorge zu

(vertretenden) Springer-Kräften völlig unterhalb der als notwendig erachteten Stellen-anzahl.

Für den Sekretariatsbereich  -  a l l e r  Schulen des Bezirks -  kann derzeit nur noch

über eine Kraft (30 WoStd.) verfügt werden!

Für die allgemeine Vertretungsorganisation (stundenweise oder Tageseinsätze aus

benachbarten Schulen) soll darauf hingewiesen sein, dass bei gängiger Einzel-

ausstattung der Sekretariate im Vertretungsfall auch immer die „abgebende“ Schule

ohne Einsatz („leer“) verbleibt, dieser Ausfall durch die Vertretungskraft später auch

noch aufzuarbeiten ist.

 

Diese Darlegung begründet auch die mangelhafte Vertretungssituation an der Gotz-kowsky-Schule, die noch durch zeitgleich gehäuften Ausfall an weiteren Schulen verstärkt wurde.

 

Abschließend ist mitzuteilen, dass das Sekretariat dieser Schule durch zwischenzeit-liche Dienstaufnahme der Vollzeitkraft wieder in diesem Umfang besetzt ist.

Die bezirksweite Vertretungslage in den Schulsekretariaten bleibt weiterhin problematisch.

 

Rechtsgrundlage:

BezVerwaltungsgesetz, Schulgesetz Berlin (gelt. Fassung)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:) bei dieser Berichterstattung

) ohne; Ausführung iR. der

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:) geltenden Haushaltsführung

 

 

 

Berlin, den   . Februar 2012

 

 

 

 

 

Dr. HankeDavids

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 
 

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