Drucksache - 2230/III  

 
 
Betreff: Beschluss über die Änderung des Spielplatzentwicklungsplans und über die Aufgabe eines Spielplatzes an der Scheringstraße und Verlagerung des Spielplatzangebotes sowie einer Lagerplatzfläche zum bezirkseigenen Grundstück Gartenstraße / Grenzstraße mit Aufwertung des dortigen Spielplatzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 06.09.2011
2. Beschluss vom 15.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                   2230 / III

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beschluss über die Änderung des Spielplatzentwicklungsplans und über die Aufgabe eines Spielplatzes an der Scheringstraße und Verlagerung des Spielplatzangebotes sowie einer Lagerplatzfläche zum bezirkseigenen Grundstück Gartenstraße / Grenzstraße mit Aufwertung des dortigen Spielplatzes

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.              Der Änderung des bezirklichen Spielplatzentwicklungsplans und der Aufgabe des Spielplatzes an der Scheringstraße sowie der Verlagerung des Spielplatzangebotes und einer Lagerplatzfläche zum bezirkseigenen Grundstück Gartenstraße / Grenzstraße mit Aufwertung des dortigen Spielplatzes und dem Verkauf des Grundstückes Scheringstraße / Ackerstr. (Flurstück 594 der Flur 60 der Gemarkung Wedding) an die Firma TAKATA zur Erweiterung ihres Produktionsstandortes - Errichtung eines Gebäudes für Produktionszwecke - wird unter den folgenden Auflagen zugestimmt:

 

1.      Das Bauvorhaben von TAKATA tangiert den im Flächennutzungsplan an der Scheringstraße dargestellten Grünzug. Position und Maß des Baukörpers müssen mit der zuständigen Abteilung I bei SenStadt abgestimmt werden.
 

2.      Dem Beschluss der Spielplatzkommission vom 17.08.2011, niedergeschrieben von JugSchuSpoL per Schreiben an den BVV-Ausschuss Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda am 19.08.2011 folgend, müssen dem Bezirk zur Erweiterung des Spielplatzes an der Gartenstraße und zur Umsetzung des Lagerplatzes von der TAKATA-Petri AG und dem Berliner Senat Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung gestellt werden.
 

 

 

Begründung:
 

Zu 1.)

Die bisher vorliegende Planung von TAKATA ist mit dem Bestehen bleiben des vorhandenen überörtlichen Grünzuges gemäß Flächennutzungsplan nicht vereinbar und erfordert eine Nachbesserung bzw. die Beschränkung der Dimension des geplanten Baukörpers.

 

Zu 2.)

Der in der Nähe liegende Spielplatz Gartenstr. 6/7 Grenzstr. 7 wird aufgewertet, ein Ersatzfläche für den Lagerplatz wird hergestellt. Die Spielplatzkommission wird frühzeitig in die Planung der Spielplatzerweiterung- und Aufwertung am Ersatzstandort eingebunden

Dazu sind Mittel in Höhe von 100.000 € von der Firma TAKATA und gegebenenfalls aufgestockt vom Land Berlin zweckgebunden herzureichen. Zu Zeit liegt die noch nicht vertraglich fixierte Zusicherung der Bereitstellung von 50.000 € seitens TAKATA vor.

 

 

 

                                                                                    - 2 -

 

 

Die Änderungen im Fachplan Grün- und Freiflächen sowie im Spielplatzentwicklungsplan werden im Rahmen der nächsten Überarbeitung übernommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda hat die Entscheidung der Spielplatzkommission in seiner Sitzung am 23.08.2011 zur Kenntnis genommen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

BezVG

FNP in der aktuellen Fassung  (Planungshoheit des Landes Berlin)

Gesetz über öffentliche Spielplätze

Grünanlagengesetz

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

1.        Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

              a)              Ausgaben:

                            keine

 

              b)              Einnahmen

                            Zweckgebundene Zuweisung 100.000 € für Landschaftsbaumaßnahme am Ersatzstandort

                            im Zuge des Grundstücksgeschäftes.

 

2.        Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

Berlin, den 6. September 2011

 

 

 

 

 

Dr. Hanke              Gothe

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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