Drucksache - 2227/III  

 
 
Betreff: Wetterstation auf dem Alexanderplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Hilse 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.09.2011
2. Beschluss vom 15.09.2011
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.12.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                2227/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Wetterstation auf dem Alexanderplatz

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2227/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend erneut in Verhandlungen mit dem Deutschen Wetterdienst zu treten mit dem Ziel, die für die Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes notwendige Fläche auf dem Alexanderplatz weiter mittels eines Pachtvertrages zur Verfügung zu stellen.“

 

Das Bezirksamt hat am 06.12.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als ergänzenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) eine neue Fläche für die Wetterstation auf dem Fernsehturmareal finden können.

Derzeit finden Detailabsprachen zu den tatsächlichen Ausmaßen und zur genauen Lage der Wetterstation statt.

Sobald diese Feinabstimmung abgeschlossen ist, erfolgt eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage gemäß Grünanlagengesetz als meteorologisches Messfeld.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13  i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin,  6.12.2011           

 

Dr. Hanke                                                                                    Ulrich Davids

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Jugend, Schule, Sport und Facility Management

(für den Leiter der Abteilung)

 

 
 

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