Drucksache - 2219/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, weiterhin am Bezirksamtsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 1-71 „Postfuhramt“ vom 22.3.2011 festzuhalten und die anstehenden Verfahrensschritte – die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - einzuleiten.
Begründung:
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine Veranlassung, den Bezirksamtsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 1-71 „Postfuhramt“ vom 22.3.2011 zurückzunehmen, bzw. im Bezirksamt zu beschließen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Die derzeit zwischen dem Bezirksamt und dem Investor abgestimmten Planungen haben nicht den erforderlichen Planungsstand, sowie die städtebauliche Qualität und bauliche Quantität, die eine Genehmigung im Rahmen des §34 BauGB rechtfertigen. Im weiteren Verfahren sind – u. a. im Rahmen der erforderlichen Bürgerbeteiligung - Planungsalternativen zu erarbeiten, die eine Verringerung der Baumassen im Hofbereich ermöglichen und der Bebauungsplan ist diesbezüglich gff. anzupassen.
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