Drucksache - 2219/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Postfuhramt: Keine Einstellung der Aufstellung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, weiterhin am Bezirksamtsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 1-71 „Postfuhramt“ vom 22.3.2011 festzuhalten und die anstehenden Verfahrensschritte – die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - einzuleiten.

 

Begründung:

 

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine Veranlassung, den Bezirksamtsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 1-71 „Postfuhramt“ vom 22.3.2011 zurückzunehmen, bzw. im Bezirksamt zu beschließen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Die derzeit zwischen dem Bezirksamt und dem Investor abgestimmten Planungen haben nicht den erforderlichen Planungsstand, sowie die städtebauliche Qualität und bauliche Quantität, die eine Genehmigung im Rahmen des §34 BauGB rechtfertigen. Im weiteren Verfahren sind – u. a. im Rahmen der erforderlichen Bürgerbeteiligung - Planungsalternativen zu erarbeiten, die eine Verringerung der Baumassen im Hofbereich ermöglichen und der Bebauungsplan ist diesbezüglich gff. anzupassen.

 

 
 

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