Drucksache - 2207/III
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass für die Durchführung des Weihnachtsmarktes 2010 am Roten Rathaus eine Nachberechnung der Nutzungsgebühren für öffentliches Straßenland durchgeführt und eine Nachzahlung verfügt wurde?
2. Sofern die Antwort zu Frage 1 "ja" lautet: Auf welcher Grundlage wurde die Nachzahlung berechnet und trifft es zu, dass nicht für die gesamte genutzte Fläche eine Nachzahlung verfügt wurde und falls ja, aus welchem Grund?
3. Gab es in den vergangenen Jahren ähnliche Differenzen bei der berechneten und tatsächlich genutzten Fläche?
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