Drucksache - 2167/III  

 
 
Betreff: Leitbild zum Kinderschutz im Bezirk Berlin-Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 15.06.2011
Anlage
2. Beschluss vom 23.06.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  .09.2011

Abt. Jugend, Schule und Sport                                                          - 23700

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                         Drucksache Nr. 2167/III

Mitte von Berlin                                                                                                               

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Leitbild zum Kinderschutz im Bezirk Berlin-Mitte

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2011 folgenden . Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 2167/III):

 

„Dem als Anlage beigefügten Leitbild zum Kinderschutz im Bezirk Berlin-Mitte wird zugestimmt. Das Bezirksamt wird ersucht, dass Leitbild Kinderschutz zur Grundlage seines Handelns zu machen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.“

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am    06.09.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.

 

 

Ausgelöst durch die bundesweit anhaltende fachliche Debatte zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes und basierend auf dem vom Berliner Senat gefassten Beschluss über die Entwicklung eines Berliner Konzeptes für ein  „Netzwerk Kinderschutz“,  gründeten sich im Bezirk Mitte vier regionale Netzwerke, um vor Ort die verschiedenen Ressorts und Akteure im Kinderschutz besser miteinander zu verknüpfen und die Zusammenarbeit zu entwickeln.

 

Erreicht wurde und wird mit diesen Netzwerken, dass in den vielen (im Jahr 2010 gingen 1300 Kinderschutzmeldungen ein) und sehr verschiedenen Fällen von Kindeswohlgefährdung schnell, sicher und kompetent gehandelt wird.

 

In den Netzwerken wirken Fachkräfte des Gesundheitsamtes (SpD, KJGD), der Charité, der Polizei, der Schulen, Freien Trägern der Jugendhilfe, verschiedene Fachkräfte des Jugendamtes etc. engagiert zusammen. Seitens des Bezirksamtes wird eingeschätzt, dass sich dese Zusammenarbeit bewährt hat.

 

Die Sprecher und Sprecherinnen der Regionalen Netzwerke sind paritätisch besetzt.

Aus diesen Impulsen heraus ist das vorliegende bezirkliche Leitbild Kinderschutz initiiert und entwickelt worden.

 

Im Hinblick auf die erforderlichen Ressourcen zur aktiven Kinderschutzarbeit sind insbesondere zu verweisen auf

-          die Sicherung der beiden Beschäftigungspositionen Kinderschutz im Bezirk,

-          der Erhalt aller bezirklichen Personalstellen mit reaktiven und präventiven Kinderschutzaufgaben,

-          die weitere Förderung von allgemein fördernden, niedrigschwelligen und präventiv ausgerichteten Angeboten für Familien im Bezirk (z. B. Drittmittelfinanzierung im Rahmen von Aktionsraum Plus zum Auf- und Ausbau von  Familienzentren, Sicherung der  Mehrgenerationshäuser, Verstetigung neuer Konzepte wie z. B. Familienhebammen etc.) sowie

-          die weitere Sicherung von Fortbildungs- und Sachmitteln.

 

Die dafür erforderlichen Voraussetzungen müssen sowohl auf der Landesebene

(z. B. Sicherung der weiteren Finanzierung beiden Beschäftigungspositionen für den Kinderschutz pro Bezirk) als auch auf der bezirklichen Ebene (z. B. Beibehaltung der der entsprechenden Stellenpläne (KJPD, KJGD des Gesundheitsamtes, RSDs , EFB des Jugendamtes) bei der Haushaltsplanaufstellung 2012/13 dringend Berücksichtigung finden.

 

An der inhaltlich-konzeptionellen Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzeptes des Bezirks wird weiterhin intensiv im Rahmen der bestehenden und auszubauenden Kooperationen gearbeitet. Die Stärkung der Netzwerkarbeit, u.a. durch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Schulbereich und die Gewinnung weiterer Kooperationspartner sind wichtige Schwerpunkte der bezirklichen Aktivitäten zur Gewährleistung des Kinderschutzes. Ebenso sind die Erfordernisse aktueller Bedarfe durch zeitnahes und ressortübergreifendes Reagieren zu berücksichtigen. Das von der Bezirksverordnetenversammlung verabschiedete „Leitbild Kinderschutz“ bietet dafür den erforderlichen Rahmen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:             keine

 

 

 

Berlin, den       .09.2011

 

 

 

 

Dr. Hanke                                     Schrader

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport

 

 
 

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