Drucksache - 2154/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. 33500
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2154/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
„Musisches Bildungszentrum Müllerstraße 158 möglich machen“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.06.2011 folgende An-regung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2154/III)
Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass für den Innenausbau des Schulstandortes Müllerstraße 158 zum musischen Bildungszentrum auf Basis des von der Grund- und der Musikschule im „Fachausschuss Müllerstraße“ konsensual erarbeiteten Raum- und Einpassungskonzepts eine Finanzierung aus Ausgleichsbeträgen möglich gemacht wird.
Dazu ist auf Grundlage einer vom Bezirksamt noch vorzulegenden Kostenschätzung ein entsprechender Antrag vorzubereiten. In diesem Antrag soll zudem die bildungspolitische Bedeutung des Projekts, das Modellhafte der Kooperation zwischen Grund- und Musikschule sowie die besondere Bedeutung und erwartete Wirkung dieses Leuchtturmprojekts für die Bezirksregion und den Prognoseraum Wedding dargelegt werden.
Das Bezirksamt soll dem Projekt die höchstmögliche bezirkliche Priorität bei der Planung von Maßnahmen zur Untersetzung noch ungebundener Ausgleichsbeträge zuschreiben.
Der BVV ist über die zuständigen Fachausschüsse im September erstmals über die Umsetzung des Beschlusses zu berichten.
Das Bezirksamt hat am 31.05. 2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Raumansprüche der Hortbetreuung der Leo-Lionni-GS am Standort von min-destens 900 qm verhinderten eine Ansiedlung der Musikschulzweigstelle Wedding in der ehemaligen Hermann-Herzog-GS. Das „MuBiZ Müllerstraße“ wird nicht realisiert.
Mit dieser Entscheidung wurde verbunden, die Zweigstelle Wedding der Musikschule Fanny Hensel am Standort Ruheplatzstraße 4 zu belassen, dieses Haus für den musikschulischen (Weiter-)Betrieb zu sanieren und zu erweitern. Der BA-Beschluss Nr. 444 vom 26.03.2013 ist als Anlage beigefügt.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den . .2016
Dr. HankeWeißler BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin |
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