Drucksache - 2133/III  

 
 
Betreff: Beschluss über den Bebauungsplanentwurf I-52a-1 „Beach-Volleyball-Halle“ und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-52a-1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Stadtentwicklung Entscheidung
31.08.2011 
63. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 03.06.2011
B_Plan_I_52a_1_Auswertung_öffentliche_Auslegung
B_Plan_I_52a_1_Plan
B_Plan_I_52a_1_Anlage_Entwurf_Verordnung
B_Plan_I_52a_1_Begruendung
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 01.09.2011
3. Beschluss vom 15.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung (12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache Nr. 2133/III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Beschluss über den Bebauungsplanentwurf I-52a-1 „Beach-Volleyball-Halle“ und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-52a-1

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.                    Der Bebauungsplan I-52a-1 vom 03. Januar 2011 für das Grundstück Caroline-Michaelis-Str. 8 (Teilfläche des Flurstücks 282 der Flur 121) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.                  Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-52a-1 vom 03. Januar 2011 für das Grundstück Caroline-Michaelis-Str. 8 (Teilfläche des Flurstücks 282 der Flur 121) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

Begründung:

 

Bitten wir den Anlagen „Auswertung und Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB“ und der beigefügten Begründung  zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

              keine

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.


- 2 -

 

 

Berlin, den 24.05.2011

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                     Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

Anlage:

·         Auswertung der öffentlichen Auslegung

·         Planzeichnung

·         Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes I-52a-1 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

·         Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan I-52a-1

 

 

 
 

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