Drucksache - 2133/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Text siehe Rückseite)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung (12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 2133/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Beschluss über den Bebauungsplanentwurf I-52a-1 „Beach-Volleyball-Halle“ und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-52a-1
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I. Der Bebauungsplan I-52a-1 vom 03. Januar 2011 für das Grundstück Caroline-Michaelis-Str. 8 (Teilfläche des Flurstücks 282 der Flur 121) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.
II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-52a-1 vom 03. Januar 2011 für das Grundstück Caroline-Michaelis-Str. 8 (Teilfläche des Flurstücks 282 der Flur 121) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.
Begründung:
Bitten wir den Anlagen „Auswertung und Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB“ und der beigefügten Begründung zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine.
Berlin, den 24.05.2011
Dr. Hanke Gothe
Anlage: · Auswertung der öffentlichen Auslegung · Planzeichnung · Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes I-52a-1 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit · Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan I-52a-1
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