Drucksache - 2117/III  

 
 
Betreff: Konzept zur Durchführung einer Jugend-BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 11.05.2011
2. Anlage Projektbeschreibung
3. Beschluss vom 20.05.2011
4. VzK vom 15.01.2013
5. Beschluss vom 21.02.2013
6. VzK vom 05.12.2013
7. Beschluss
8. VZk vom 06.11.2015
9. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     .10.2015

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

2.

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin2117/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

über Konzept zur Durchführung einer Jugend-BVV

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2011 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2117/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, auf Grundlage dieses Konzeptes und soweit dies seine Zuständigkeit betrifft, die Voraussetzungen für die Realisierung einer Jugend-BVV im Jahre 2012 zu schaffen. Dies betrifft auch die Feststellung der erforderlichen Ressourcen und Vorschläge zu deren Realisierung.

 

In Auswertung der Ergebnisse der Jugend-BVV soll geprüft werden, inwieweit diese Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu einer regelmäßigen Einrichtung im Bezirk Mitte werden kann.“

 

Das Bezirksamt hat am    27.10.2015           beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung nach dem 1. Zwischenbericht vom 21.02.2013 und dem 2. Zwischenbericht vom 19.12.2013 nunmehr Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Nachdem es in den Jahren 2011 bis 2015 nicht gelungen ist, die Finanzierung für eine Jugend-BVV in den bezirklichen Haushalt einzustellen, hat das Kinder- und Jugendbüro ein neues Konzept für eine Jugend-BVV erstellt (siehe Anlage), die zwei Mal jährlich stattfinden soll.

 

Mit Beschluss der BVV zum Doppelhaushaltsplan 2016/2017 vom 24.09.2015 ist nunmehr auch die Finanzierung gesichert (nach Freigabe durch den Hauptaus-schuss).

 

Wir bitten, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

3. 

Original u. 1 Kopie an BzBm B4

4. 

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5. 

Kopie an Jug Plan 2

6. 

ZdA bei JugSchuSpoFML Ref

 

                                                                                                                        AL:

 

                     JugSchuSpoFML EU:

 

 

 

 

 

 
 

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