Drucksache - 2106/III  

 
 
Betreff: Fahrrad statt Auto!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pawlowski Fraktion Bü90/Grünen Schauer-Oldenburg 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
14.06.2011 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda vertagt   
23.08.2011 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.05.2011
2. Beschlussempfehlung Umweltausschuss vom 23.08.2011
3. Beschluss vom 15.09.2011
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.12.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                2106/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Fahrrad statt Auto!

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2106/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, Stellplätze, die sich direkt vor dem Gebäude der Cosmopolitan

School (Rückerstr. 9, 10119 Berlin) befinden und zurzeit ausschließlich als PKW-Stellplätze

genutzt werden, in Stellplätze für Fahrräder umzuwandeln.“

 

Das Bezirksamt hat am 22.11.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Es wird auf die Beantwortung der Großen Anfrage, DS 2099/III verwiesen.

An dem dort dargelegten Sachverhalt haben sich keine Änderungen ergeben.

 

Die Straßenverkehrsbehörde Mitte befürwortet den dauerhaften Einbau von Fahrradständern in der Rückerstr. 9 auf der Fahrbahn vor der Berlin Cosmopolitan School aus folgenden Gründen nicht:

 

Die Rückerstr. ist durch das Zeichen 286 StVO mit dem Zusatzzeichen als Bewohnerparkzone ausgewiesen. Durch den Mangel an privaten Stellflächen und aufgrund des erheblichen allgemeinen Parkdrucks haben die Bewohner des Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit, ihre Fahrzeuge in fußläufiger und zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung abzustellen. Aus diesem Grund wurden in der Spandauer Vorstadt u. a. auch die umliegenden Straßen als Bewohnerparkzonen ausgewiesen. Die Auslastung der Stellplätze liegt nahezu jederzeit bei 100% und spitzt sich in den Abendstunden und den Wochenenden weiter zu. Eine zusätzliche dauerhafte Verdrängung des ruhenden Verkehrs mit Fahrradbügeln in diesem Bereich der Spandauer Vorstadt ist daher unverhältnismäßig und nicht zwingend erforderlich. Demgegenüber ist es vorrangig die Aufgabe der Bedarfsträgerin, Fahrradabstellanlagen in dem notwendigen Umfang auf dem Gelände der Berlin Cosmopolitan School selbst zu errichten, wenn dafür ein entsprechender Bedarf festgestellt wird. Bereits vor Aufnahme des Schulbetriebs waren dort die örtlichen Gegebenheiten und der immense Parkdruck im Umfeld der Schule bekannt, so dass es zumutbar war, die absehbaren Probleme mit dem Abstellen von Fahrrädern in eigener Zuständigkeit zu lösen. Das Verlagern von individuellen Problemen in das öffentliche Straßenland ist aus den genannten Gründen jedenfalls nicht dazu geeignet, die Behörde zu veranlassen, den gewünschten Maßnahmen zu Lasten anderer Verkehrsbelange zu entsprechen.

 


                                                                                                                                                         

 

Rechtsgrundlage:              §§ 11 und 14 des Berliner Straßengesetzes

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                              Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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