Drucksache - 2103/III
(Text liegt vor)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 2103/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Ferienwohnungen in Berlin-Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2103/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, im Fall der durch Umnutzungen von allen dem Bezirksamt bekannten Wohnungen in Ferienwohnungen betroffenen Gebäuden die Änderung der Betriebsverordnung insbesondere unter der Berücksichtigung der Brandschutzbestimmungen unverzüglich umzusetzen.
Es wird ersucht, der BVV bis zum 30.08.2011 zu berichten, in wie vielen Wohnungen und wo gegen diese Bestimmungen verstoßen wird.
Das Bezirksamt hat am 13.03.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als 2. Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Mit Beschluss vom 23.01.2012 hat das Verwaltungsgericht Berlin ohne vorhergehende mündliche Verhandlung dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Ferienwohnungsvermieters in dem zweiten Pilotverfahren stattgegeben.
Der Bezirk wurde von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nur nach Aktenlage überrascht. Die Hoffnung, die tatsächliche Situation auch von den Betroffenen in einem Termin erläutern zu lassen, wurde damit enttäuscht. Der Bezirk muss in diesem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, in dem die Sache nur summarisch geprüft wird, hinnehmen, dass das Verwaltungsgericht darauf abgestellt hat, dass der Bezirk den vom Ferienwohnungsvermieter vorgelegten längerfristigen Mietverträgen nicht widersprochen hat, obwohl der Bezirk schon in einem früheren Schriftsatz auch auf wesentlich kurzfristigere Vermietungen hingewiesen hatte und die vom Ferienwohnungsvermieter eingereichten längerfristigen Mietverträge in der Mehrzahl erst nach der behördlichen Anhörung zur Nutzungsuntersagung abgeschlossen wurden.
Nach eingehender Prüfung der Begründung des Beschlusses und der Erfolgsaussichten einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht sind der Bezirk Mitte und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, von der Einlegung einer Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abzusehen.
Unabhängig von dem Ausgang des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens wird nunmehr das Hauptsacheverfahren mit der Bearbeitung des Widerspruchs fortgesetzt, um alle Möglichkeiten, den AnwohnerInnen zu helfen, auszunutzen.
Der Bezirk fordert zudem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf, sein Anliegen durch schnellstmögliche Prüfung der Möglichkeiten eines Gesetz- oder Verordnungsentwurfs für die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotsregelung und/oder anderer geeigneter Rechtsgrundlagen, die auch zum Ziel haben, die weitere Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen einzudämmen, zu unterstützen.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |