Drucksache - 2103/III  

 
 
Betreff: Ferienwohnungen in Berlin-Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Reschke Fraktion Die Linke Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Stadtentwicklung Entscheidung
22.06.2011 
62. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.05.2011
2. Austauschblatt vom 17.05.2011
4. Beschlussempfehlung Stadtentwicklung vom 23.06.2011
5. Beschluss vom 15.09.2011
6. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.12.2011
7. Beschluss vom 19.12.2011
8. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.03.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                              2103/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Ferienwohnungen in Berlin-Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2103/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Fall der durch Umnutzungen von allen dem Bezirksamt bekannten Wohnungen in Ferienwohnungen betroffenen Gebäuden die Änderung der Betriebsverordnung insbesondere unter der Berücksichtigung der Brandschutzbestimmungen unver­züg­lich umzusetzen.

 

Es wird ersucht, der BVV bis zum 30.08.2011 zu berichten, in wie vielen Wohnungen und wo gegen diese Bestimmungen verstoßen wird.

 

Das Bezirksamt hat am 13.03.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als 2. Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Beschluss vom 23.01.2012 hat das Verwaltungsgericht Berlin ohne vorhergehende mündliche Verhandlung dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Ferienwohnungsvermieters in dem zweiten Pilotverfahren stattgegeben.

 

Der Bezirk wurde von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nur nach Aktenlage überrascht. Die Hoffnung, die tatsächliche Situation auch von den Betroffenen in einem Termin erläutern zu lassen, wurde damit enttäuscht. Der Bezirk muss in diesem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, in dem die Sache nur summarisch geprüft wird, hinnehmen, dass das Verwaltungsgericht darauf abgestellt hat, dass der Bezirk den vom Ferienwohnungsvermieter vorgelegten längerfristigen Mietverträgen nicht widersprochen hat, obwohl der Bezirk schon in einem früheren Schriftsatz auch auf wesentlich kurzfristigere Vermietungen hingewiesen hatte und die vom Ferienwohnungsvermieter eingereichten längerfristigen Mietverträge in der Mehrzahl erst nach der behördlichen Anhörung zur Nutzungsuntersagung abgeschlossen wurden.

 

Nach eingehender Prüfung der Begründung des Beschlusses und der Erfolgsaussichten einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht sind der Bezirk Mitte und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, von der Einlegung einer Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abzusehen.

 

Unabhängig von dem Ausgang des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens wird nunmehr das Hauptsacheverfahren mit der Bearbeitung des Widerspruchs fortgesetzt, um alle Möglichkeiten, den AnwohnerInnen zu helfen, auszunutzen.

 

Der Bezirk fordert zudem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf, sein Anliegen durch schnellstmögliche Prüfung der Möglichkeiten eines Gesetz- oder Verordnungsentwurfs für die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotsregelung und/oder anderer geeigneter Rechtsgrundlagen, die auch zum Ziel haben, die weitere Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen einzudämmen, zu unterstützen.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,                                                                                                   Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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