Drucksache - 2054/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2054/III -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Über
Folgen des zeitweisen Grillverbotes ernst nehmen: Über Kosten und Schäden aufklären und Grillen auf Widerruf prüfen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2054/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Folgen des Grillverbots im Großen Tiergarten ernst zu nehmen und zu prüfen, ob das Grillen im Großen Tiergarten nur dann weiter zu erlauben ist, wenn sich die Menge des Abfalls, insbesondere des Abfalls außerhalb der Abfallbehälter sowie die Schäden in der Grünanlage deutlich reduzieren. Sollte es zu keiner spürbaren Reduzierung der Müllmenge kommen, könnte der Bezirk von seinem angekündigten Widderufsrecht Gebrauch machen und das Grillen einschränken oder zeitweise verbieten. Als Vergleichgröße zur Ermittlung der zu erbringenden Einsparmenge soll der Zeitraum des Grillverbots ausgewertet werden. Mit Hilfe einer intensiven Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit Vorort soll ein „neues“ und Müllvermeidendes Grillbewusststein entstehen. Hierfür sollen möglichst QuartiersmanagerInnen, das deutsch-türkische Umweltzentrum sowie andere migrantisch geprägte Umweltorganisationen für ein kooperatives Vorgehen gewonnen werden. Gleichzeitig sollte in den einschlägigen bezirklichen Medien sowie in fremdsprachigen Berliner Medien über das „Grillen auf Widerruf“ aufgeklärt und breit kommuniziert werden.
Das Bezirksamt hat am 17.01.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
In einem Zwischenbericht wurde bereits über die erfolgten Maßnahmen des Bezirksamtes (Aufklärungskampagnen) informiert. Darüber hinausgehende Bemühungen, auf eine Verhaltensänderung bei den Nutzern des Grillgebietes hinzuwirken, blieben erfolglos.
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2011 das Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen, die Ausnahme vom Grillverbot zum 01.01.2012 zurückzunehmen.
Das Bezirksamt kam dem Ersuchen der BVV nach und hat am 13.12.2011 den Beschluss gefasst, das Grillgebiet Großer Tiergarten ab dem 01.01.2012 aufzuheben.
Die Öffentlichkeit wurde durch die Medien über die Schließung des Grillgebietes ausführlich informiert. Die Schilder mit Hinweis auf das Grillgebiet sowie die Grillordnung wurden entfernt. Die Sammelstellen für Grillkohle wurden zurückgebaut. Schilder mit Hinweis auf das Grillverbot wurden angebracht.
- 2 - (zu DS 2054/III)
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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