Drucksache - 2054/III  

 
 
Betreff: Folgen des zeitweisen Grillverbotes ernst nehmen: Über Kosten und Schäden aufklären und Grillen auf Widerruf prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Jaath für die Fraktion 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.03.2011
2. Beschluss vom 17.03.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.06.2011
4. Beschluss vom 15.09.2011
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.02.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen,

Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              2054/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Über

 

Folgen des zeitweisen Grillverbotes ernst nehmen: Über Kosten und Schäden aufklären und Grillen auf Widerruf prüfen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2054/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Folgen des Grillverbots im Großen Tiergarten ernst zu nehmen und zu prüfen, ob das Grillen im Großen Tiergarten nur dann weiter zu erlauben ist, wenn sich die Menge des Abfalls, insbesondere des Abfalls außerhalb der Abfallbehälter sowie die Schäden in der Grünanlage deutlich reduzieren. Sollte es zu keiner spürbaren Reduzierung der Müllmenge kommen, könnte der Bezirk von seinem angekündigten Widderufsrecht Gebrauch machen und das Grillen einschränken oder zeitweise verbieten. Als Vergleichgröße zur Ermittlung der zu erbringenden Einsparmenge soll der Zeitraum des Grillverbots ausgewertet werden. Mit Hilfe einer intensiven Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit Vorort soll ein „neues“ und Müllvermeidendes Grillbewusststein entstehen. Hierfür sollen möglichst QuartiersmanagerInnen, das deutsch-türkische Umweltzentrum sowie andere migrantisch geprägte Umweltorganisationen für ein kooperatives Vorgehen gewonnen werden. Gleichzeitig sollte in den einschlägigen bezirklichen Medien sowie in fremdsprachigen Berliner Medien über das „Grillen auf Widerruf“ aufgeklärt und breit kommuniziert werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 17.01.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

In einem Zwischenbericht wurde bereits über die erfolgten Maßnahmen des Bezirksamtes (Aufklärungskampagnen) informiert. Darüber hinausgehende Bemühungen, auf eine Verhaltensänderung bei den Nutzern des Grillgebietes hinzuwirken, blieben erfolglos.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2011 das Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen, die Ausnahme vom Grillverbot zum 01.01.2012 zurückzunehmen.

 

Das Bezirksamt kam dem Ersuchen der BVV nach und hat am 13.12.2011 den Beschluss gefasst, das Grillgebiet Großer Tiergarten ab dem 01.01.2012 aufzuheben.

 

Die Öffentlichkeit wurde durch die Medien über die Schließung des Grillgebietes ausführlich informiert. Die Schilder mit Hinweis auf das Grillgebiet sowie die Grillordnung wurden entfernt.

Die Sammelstellen für Grillkohle wurden zurückgebaut.

Schilder  mit Hinweis auf das Grillverbot wurden angebracht.

 

 

 

 

 

                                                                                    - 2 -                                                                      (zu DS 2054/III)

 

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:               keine

 

 

Berlin,                   

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                            Wirtschaft und Ordnung

 

 

 
 

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