Drucksache - 2053/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „Barrierefreie Wahllokale“
Die Bezirksverordnetenversammlung wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am 15.09.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschließen (Drucksache Nr. 2053/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass alle Wahllokale im Bezirk Mitte barrierefrei sind. Es ist bei der Auswahl der Wahllokale darauf zu achten, dass diese neben der stufenlosen Erreichbarkeit auch eine gute Orientierung innerhalb des Gebäudes ermöglichen.“
Das Bezirksamt hat am 16.08.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Es ist Aufgabe des Bezirkswahlamtes, für jeden Stimmbezirk einen Wahlraum (Wahllokal) zu bestimmen. Dieser Wahlraum soll sich innerhalb oder in einem direkt benachbarten Stimmbezirk befinden. Die Örtlichkeit des Wahlraumes/des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, soll möglichst in der Bevölkerung bekannt sein. Soweit möglich, stellen die örtlichen Gebietskörperschaften den Wahlämtern diese Räume in ihren Gemeindegebäuden zur Verfügung.
Bei der Auswahl und der Einrichtung der Wahllokale wird darauf geachtet, dass Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.
Das Bezirkswahlamt Mitte hat für die Berliner Wahl 2011 im Wahlkreisverband Mitte 196 Wahllokale und mindestens 34 Briefwahllokale, insgesamt also 230 Wahllokale, einzurichten. Bei der Auswahl möglicher Gebäude, in denen Wahllokale eingerichtet werden können, die sowohl außerhalb als auch im Inneren über die angestrebte Barrierefreiheit verfügen, hat das Bezirkswahlamt mit der Behindertenbeauftragten des Bezirks, Frau Knuth, zusammengearbeitet. Abschließend hat das Projekt „Mobidat“, das mit Frau Knuth in ständiger Verbindung steht, alle Lagen der Räumlichkeiten, in denen das Bezirkswahlamt ein Wahllokal einrichten wird, betrachtet.
Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit wurde in hohem Maße bei den erfolgten Festlegungen von Wahllokalen im Wahlkreisverband Mitte berücksichtigt. Vorschläge konnten nur dann nicht umgesetzt werden, wenn die Träger von Einrichtungen, Catering-Mieter der entsprechenden Räume, etc., oder andere Umstände gegen die Nutzung sprachen oder sich ausgesprochen hatten.
Von den 230 Wahllokalen im Wahlkreisverband Mitte sind 148 Wahllokale barrierefrei. Das entspricht 65%.
Alle Wahlberechtigten erhalten mit der Versendung der Wahlbenachrichtigung bis zum 27. August 2011, spätester Termin für den Zugang des Briefes, schriftlich den Hinweis, ob ein Wahllokal barrierefrei ist oder nicht.
Neben dem Besuch des Wahllokals zur Abgabe der Stimmen bei der Wahl können die Wahlberechtigten nach Erhalt eines beantragten Wahlscheines jedes andere Wahllokal in ihrem Wahlkreis aufsuchen, um dort ihr Wahlrecht wahrzunehmen oder an der Briefwahl teilnehmen.
Zu den Wahlen am 18. September 2011 in Berlin wird erstmals flächendeckend das „Berliner Bürger Telefon“ eingesetzt.
Die Rufnummer für alle Auskünfte zu den Wahlen lautet: 9021-2000. Die Rufnummer befindet sich auch auf allen Wahlbenachrichtigungsschreiben, die ab der 31. KW versandt werden.
Das Bezirkswahlamt wird erstmals bei der Berliner Wahl 2011 jedes Wahllokal, das eine Barrierefreiheit hat, schon im Eingangsbereich besonders ausschildern. Eine weitere deutliche Ausschilderung zum Auffinden des eigentlichen Wahlraumes in dem Wahlgebäude ist schon seit Jahren Standard.
Für das eigentliche Ausfüllen der Stimmzettel im Wahllokal können Blinde und stark sehbehinderte Wahlberechtigte, die in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin und dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e. V. – ABSV - herausgegebene Stimmzettelschablone nutzen. Andere Hilfebedürftige können ihre Stimmenabgabe durch eine selbst zu bestimmende Vertrauensperson im Wahllokal sichern.
Abschließend bleibt zu bemerken, dass beim jetzigen Stand hinsichtlich der Barrierefreiheit in den öffentlichen Gebäuden (Schulen, Kindertagesstätten, usw.) eine 100%ige barrierefreie Wahllokalausstattung im Bezirk nicht möglich sein wird.
Rechtsgrundlage
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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