Drucksache - 2049/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zur Durchführung des Turmstraßenfestes ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, damit neue BetreiberInnen die Möglichkeit zur Bewerbung haben, um eine „veränderte“ Gestaltung des Turmstraßenfestes zu erreichen.
Gleichzeitig soll das Bezirksamt über „die raumplaner“ (Geschäftsstraßenmanagement Turmstraße) eine koordinierende Aufgabe übernehmen, damit Geschäftsleute sich kreativ und innovativ am Turmstraßenfest beteiligen.
Begründung:
Die seit Jahren geführte Diskussion über die „Aufwertung“ des Turmstraßenfestes läuft ins Leere, dieses zeigte die in der letzten BVV geführte Diskussion. Sollte beim Bezirksamt ein ernsthafter Wille einer „Neugestaltung“ vorhanden sein, so darf es sich nicht völlig aus der Verantwortung ziehen.
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