Drucksache - 2001/III  

 
 
Betreff: Integration von behinderten Menschen in die Arbeitswelt fördern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.02.2011
2. Beschluss vom 17.02.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.05.2011
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme
4. Beschluss vom 20.05.2011
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.01.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin               . Dezember 2011

              Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            - 44 600

 

  

  

     Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.

     Mitte von Berlin                            2001/III

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

über Integration von behinderten Menschen in die Arbeitswelt fördern

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:

(Drucksache-Nr. 2001/III)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit zu prüfen, wie eine Zusammenarbeit zwischen der bezirklichen

Wirtschaftsförderung, dem JobCenter Mitte und in Mitte ansässigen Unternehmen zur verstärkten Integration von behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt über Maßnahmen u.a. im Arbeitstraining oder in Praktika zur Erreichung, Erhöhung und

Stabilisierung der Arbeitsbelastbarkeit erfolgen kann.“    

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13 Dezember 2011 beschlossen, der

Bezirksverordnetenversammlung dazu das Nachfolgende als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.

 

Eine Übernahme von Kunden aus den Vermittlungsteams des Jobcenters in das Fallmanagement ist in der Regel angezeigt bei komplexer Profillage (Entwicklungsprofil, Stabilisierungsprofil oder Unterstützungsprofil) mit mindestens drei abgrenzbaren, beeinflussbaren Handlungsbedarfen in den Schlüsselgruppen „Rahmenbedingungen“ und/oder „Leistungsfähigkeit“ sowie „Qualifikation“.

Zielgruppe sind dementsprechend arbeitsmarktferne Kunden komplexer Profillagen mit multiplen Vermittlungshemmnissen wie z. Bsp.:

- Suchterkrankungen und deren Folgeerkrankungen,

- psychischen Auffälligkeiten bzw. Krankheitsbildern sowie

- sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen.

 

Für diese Zielgruppen wurden nun durch das Jobcenter Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen nach §16d SGB II eingerichtet. Ziel dieser Maßnahmen ist der Abbau von Vermittlungshemmnissen, die Stabilisierung der

TeilnehmerInnen, ihre Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie das Erreichen von Integrationsfortschritten.

 

Die Maßnahmen im Bereich U 25 sollen darüber hinaus insbesondere nieder-schwellige Berufserkundungen anbieten / individuelle Voraussetzungen und Chancen zur Integration in Ausbildung und Beschäftigung zielgerichtet verbessern.      

 

Für das Jahr 2012 werden 3,5 % der Maßnahmen im Bereich  Fallmanagement für Schwerbehinderte, 23% der Maßnahmen bei Suchterkrankungen und deren Folgeproblemen und 21% der Maßnahmen bei Kunden mit psychischen Auffälligkeiten eingesetzt.

 

Für Profillagen außerhalb des Fallmanagementes stehen Arbeitsgelegenheiten folgender Berufsfelder zur Verfügung:

-          HOGA (12%),

-          Lager und Logistik (5%),

-          gewerbliche/technische Berufe (25%),

-          Garten- und Landschaftsbau (10%),

-          Pflegebereich (8%),

-          Kinder- und Nachbarschaftsangebote (20%),

-          Büro (10%),

-          Kunst und Kultur (5%) sowie

-          Frauen/Migration (5%).  

 

Die Einsatzorte werden im Bezirk Mitte liegen, das Ergebnis dem Bezirk Mitte zugute kommen.

 

Alle Maßnahmen stehen auch Personen mit einem Grad an Behinderung zur Verfügung.

 

Lt. Aussage des Bereichleiters Markt und Integration des JobCenters vom September 2011 ist die Einrichtung eigener Arbeitsgelegenheiten außerhalb des Teams für Schwerbehinderte u.a. aufgrund einer Orientierung auf Berufsfelder nicht sinnvoll.

 

Vielmehr wird ein Inklusionsansatz in bestehende Instrumentarien angestrebt.

 

Zudem wird auf die im Zwischenbericht enthaltenen Informationen verwiesen, wonach sowohl auch über das Bezirkliche Bündnis für Wirtschaft und Arbeit Mitte Projekte mit dem Ziel umgesetzt werden, die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Auch im kommenden Jahr wird über das Programm „Lokales Soziales Kapital“ ein Projekt mit diesem Ziel verwirklicht werden. Im Zentrum des Projektes steht die Erstellung einer Broschüre für arbeitssuchende Frauen im Bezirk Mitte. Porträtiert werden darin fünf Frauen mit Behinderung, die den Einstieg in das Arbeitsleben geschafft

haben. Im Informationsteil der Broschüre werden Beratungs- und Informa­tionsstellen in Mitte vorgestellt, die behinderte Menschen bei der Arbeitssuche unter­stützen (z.B. JobCenter, Arbeitsagentur, Integrationsamt, Integrationsfachdienst sowie Träger von Maßnahmen). Auf einer öffentlichen Veranstaltung wird die Broschüre vorgestellt,

wobei die fünf Protagonistinnen sowie VertreterInnen der beteiligten Beratungsorganisationen von ihren Erfahrungen und Angeboten berichten und weitere Orientierungshilfen geben. Die Broschüre wird in den Informations- und Beratungs­stellen im Bezirk ausliegen sowie auf den entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden. Als Projektpatin wird die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung das Projekt

begleiten und unterstützen.

 

                                                                                                                                                          (zu DS 2001)

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

 

b)       Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke              Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

              Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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