Drucksache - 1988/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Auswertungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-64 (Mauerpark)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage vom 15.02.2011
Anlage Auswertung
Anlage Geltungsbereich
Anlage Begleitschreiben
Anlage 1 zum Begleitschreiben
Anlage 2 zum Begleitschreiben
Anlage 3 zum Begleitschreiben

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                     

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                 1988 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Auswertungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-64 (Mauerpark).

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.02.2011 beschlossen:

 

 

I.              Der Beschluss des Bezirksamtes Nr. 1186 vom 18.01.2011 wird aufgehoben und durch den neuen Beschluss ersetzt.

 

II.              Die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-64 für die Grundstücke Bernauer Straße 63-64, Wolliner Straße 22/Bernauer Straße 65, 65A und die Flurstücke 346 und 350 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen ist mit dem Ergebnis erfolgt, dass nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander die durch den Bebauungsplan 1-64 beabsichtigte Planung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise weiter verfolgt wird.

 

Begründung:

siehe angefügtes Auswertungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 11.1.11.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:                            keine

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:                                          keine

 

 

 

Berlin,

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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