Drucksache - 1963/III  

 
 
Betreff: Werbeflächen für Suchtprävention
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2011 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.01.2011
2. Beschluss vom 20.01.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.07.2011
4. Beschluss vom 15.09.2011
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.11.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                      Datum:        .09.11

Abt.               Gesundheit                                                                      

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1963/III

                                                       

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

Werbeflächen für Suchtprävention

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1963/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei Anbieterinnen und Anbietern für Werbeflächen dafür einzusetzen, dass Werbeflächen in einer begrenzten Aktion statt für Alkohol- und Tabakwerbung für Vereine, die Suchtprävention betreiben, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. “

 

Das Bezirksamt hat am 20.09.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Das Bezirksamt bezieht sich im Folgenden auf seinen Zwischenbericht vom Juni. d.J. Bei der weiteren Recherche stellte sich heraus, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Werbeflächenarten gibt (z.B. Großflächenwerbung, unterschiedliche Litfaßsäulen, Uhrenkandelaber, Schaukästen mit Rollobjekten usw.) Diese Objektträger erfordern spezielles Werbeträgermaterial. Wie schon im Zwischenbericht erwähnt, sind diese in der Herstellung kostenintensiv. Ein Kostenträger konnte nicht gefunden werden.

 

Gespräche mit der Fachstelle für Suchtprävention Berlin, dem zuständigen Referat der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Köln ergaben zwei wichtige Aspekte: 1. Großräumliche (Plakat-) Kampagnen sind effektiver als kleinräumliche Aktionen. Sie sind auch für Sponsoren attraktiver.

2. Plakatierungen mit nicht professionell hergestellten Werbeträgern bewirken oft eine negative Reaktion beim Betrachter. (Die Herstellung von Plakaten im Rahmen von Schulprojekten kann sinnvoll sein; hier steht jedoch der pädagogische Effekt bei den Erstellern im Vordergrund.)

Dem Bezirksamt wurde einhellig von kleinteiligen Aktionen mit Werbeträgern abgeraten. Stattdessen wurde empfohlen, die vorhandenen bezirklichen Ressourcen an die berlinweiten Kampagnen wie z.B. „Berlin qualmfrei“ zu binden.

 

Das Bezirksamt hatte bereits im Ausschuss für Gesundheit der Bezirksverordnetenversammlung berichtet, dass es eine Neuorientierung der bezirklichen Suchtprävention plant. Im Rahmen dieser Neuplanung ist die Intensivierung der Beteiligung des Bezirks an den landesweiten suchtpräventiven Kampagnen vorgesehen. Eine Startveranstaltung für diesen Neuanfang ist für Anfang 2012 geplant. Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig informieren und in diesen Prozess einbeziehen.

 

Das Bezirksamt bittet, diese Vorlage als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

 

Berlin, den 20. September 2011

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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