Drucksache - 1963/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1963/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
„Werbeflächen für Suchtprävention“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1963/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei Anbieterinnen und Anbietern für Werbeflächen dafür einzusetzen, dass Werbeflächen in einer begrenzten Aktion statt für Alkohol- und Tabakwerbung für Vereine, die Suchtprävention betreiben, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. “
Das Bezirksamt hat am 20.09.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt bezieht sich im Folgenden auf seinen Zwischenbericht vom Juni. d.J. Bei der weiteren Recherche stellte sich heraus, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Werbeflächenarten gibt (z.B. Großflächenwerbung, unterschiedliche Litfaßsäulen, Uhrenkandelaber, Schaukästen mit Rollobjekten usw.) Diese Objektträger erfordern spezielles Werbeträgermaterial. Wie schon im Zwischenbericht erwähnt, sind diese in der Herstellung kostenintensiv. Ein Kostenträger konnte nicht gefunden werden.
Gespräche mit der Fachstelle für Suchtprävention Berlin, dem zuständigen Referat der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Köln ergaben zwei wichtige Aspekte: 1. Großräumliche (Plakat-) Kampagnen sind effektiver als kleinräumliche Aktionen. Sie sind auch für Sponsoren attraktiver. 2. Plakatierungen mit nicht professionell hergestellten Werbeträgern bewirken oft eine negative Reaktion beim Betrachter. (Die Herstellung von Plakaten im Rahmen von Schulprojekten kann sinnvoll sein; hier steht jedoch der pädagogische Effekt bei den Erstellern im Vordergrund.) Dem Bezirksamt wurde einhellig von kleinteiligen Aktionen mit Werbeträgern abgeraten. Stattdessen wurde empfohlen, die vorhandenen bezirklichen Ressourcen an die berlinweiten Kampagnen wie z.B. „Berlin qualmfrei“ zu binden.
Das Bezirksamt hatte bereits im Ausschuss für Gesundheit der Bezirksverordnetenversammlung berichtet, dass es eine Neuorientierung der bezirklichen Suchtprävention plant. Im Rahmen dieser Neuplanung ist die Intensivierung der Beteiligung des Bezirks an den landesweiten suchtpräventiven Kampagnen vorgesehen. Eine Startveranstaltung für diesen Neuanfang ist für Anfang 2012 geplant. Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig informieren und in diesen Prozess einbeziehen.
Das Bezirksamt bittet, diese Vorlage als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage: § 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den 20. September 2011
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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