Drucksache - 1941/III
Wir fragen das Bezirksamt:
Trifft es zu, dass der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Herr Gothe für das Bauvorhaben Gastronomiegroßmarkt der Firma Hamberger einen „Tendenzbeschluss“ in der BVV herbeiführen lassen möchte?
Was ist ein Tendenzbeschluss?
Welche Wirkung soll und kann er entfalten?
Welches Rechtsmittel soll dadurch ersetzt bzw. außer Kraft gesetzt werden?
Welche Rechtverbindlichkeit hat er in sich? |
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