Drucksache - 1938/III  

 
 
Betreff: Benennung der Vertreter/innen sowie deren Stellvertretungen des Bezirksamtes Mitte in der Trägerversammlung des Jobcenter Berlin Mitte ab 01.01.2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.12.2010

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

01.12. 2010

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

Drucksache Nr.

1938 / III

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über „Benennung der Vertreter/innen sowie deren Stellvertretungen des Bezirksamtes Mitte in der Trägerversammlung des Jobcenter Berlin Mitte ab 01.01.2011

 

Das Bezirksamt hat am      07.12.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt beschließt, dass für die Trägerversammlung des Jobcenter Berlin Mitte ab 01.01.2011 der für das Ressort Soziales und die für das Ressort Jugend zuständige Bezirkstadtrat/ Bezirksstadträtin benannt werden. Als deren Stellvertretungen werden der Bezirksbürgermeister und der Bezirkstadtrat für Wirtschaft bestimmt.

 

Begründung:

 

Ab 01.01.2011 tritt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Kraft. Zur einheitlichen Durchführung bilden die Träger eine „gemeinsame Einrichtung“.

In § 44c des Gesetzes heißt es: „Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreter.“

Das Land Berlin regelt die Umsetzung des Gesetzes durch das „Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II) und zur Änderung weiterer Gesetze (DS 16/3589).

Der Ausschuss für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales“ hat den Gesetzentwurf am 18.11.2010 beraten und mit einem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und die Linke zu § 4 wie folgt beschlossen:

„Für jede Trägerversammlung werden zwei Vertreterinnen oder Vertreter sowie deren Stellvertretungen auf Vorschlag des jeweiligen Bezirksamtes bestellt und entsandt“.

Mit der Zustimmung des Abgeordnetenhauses  in der Sitzung am 09.12.2010 ist zu rechnen.
 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i.V. mit 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, ....................

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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