Drucksache - 1923/III
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie bewertet das Bezirksamt Mitte von Berlin die geplante Erhöhung der Vergnügungssteuer und welche Lenkungswirkung kann damit erzielt werden?
2. Kann das Bezirksamt Mitte von Berlin der Auffassung folgen, dass die Einführung der Vergnügungssteuer allein nicht genügen wird, das Glücksspiel einzuschränken und die Spielsucht zu bekämpfen?
3. Macht es aus dem zuvor gesagten Sinn, die steuerliche mit einer ordnungspolitischen Maßnahme zu kombinieren und parallel dazu das Vollzugsdefizit der Ordnungsämter bezüglich der Durchführung von Kontrollen durch Personaleinstellungen (finanziert durch den Senat) zu minimieren?
4. Könnte diese ordnungspolitische Maßnahme die Aktivität des Senats beschreiben, ein „Spielhallengesetz Berlin“ auf den seit September 2010 vorliegenden Gesetzentwurf (Drs. 16/3456) der Abgeordnetenhausfraktion der CDU zu erarbeiten und wie bewertet das Bezirksamt Mitte von Berlin diese Anstrengungen?
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