Drucksache - 1922/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Schule und Sport - 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1922/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Sind Innenstadtkinder weniger intelligent? – Zwei Züge statt einem Zug für Schnellernerklassen am Lessing-Gymnasium einrichten!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 das Bezirksamt gebeten, „…sich dafür einzusetzen, dass am Lessing-Gymnasium die erfolgreiche Arbeit im Bereich der Begabten- und Hochbegabtenförderung auch im kommenden Schuljahr ab 2011/2012 im gleichen Umfang fortgesetzt werden kann. Das Bezirksamt möge dazu das Vorhaben des Lessing-Gymnasiums unterstützen, die beiden bisher ab der 5. Jahrgangsstufe angebotene Schnellläuferklassen durch zwei Schnelllernerklassen abzulösen. Das Bezirksamt wird zudem ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die vom Bildungssenator Zöllner angekündigte Halbierung des Angebots zurückgenommen wird und, wie bisher, am Lessing-Gymnasium zwei Klassen ab der 5. Jahrgangsstufe erhalten bleiben.“
Das Bezirksamt hat am 08.03.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben:
Das Bezirksamt hat sich mit dem als Anlage beigefügten Schreiben an den für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständigen Senator, Herrn Prof. Dr. Jürgen Zöllner, gewandt.
Unter Verweis auf den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte vom 16. Dezember 2010 wird darin die Auffassung zur Neuausrichtung der Hochbegabtenförderung an Berliner Schulen, bezogen auf die Konsequenzen für das Lessing-Gymnasium im Bezirk Mitte, zur Kenntnis gegeben.
Dem vorangegangen waren diverse Gespräche u. a. mit der Staatssekretärin für Bildung, Frau Claudia Zinke, in denen wiederholt gebeten wurde, die Entscheidung zur Einschränkung der Begabtenförderung am bezirklichen Lessing-Gymnasium zu überdenken.
Sobald eine Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorliegt, wird diese der Bezirksverordnetenversammlung unaufgefordert zur Kenntnis gegeben.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
Berlin, den 8. März 2011
stellvertretender Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport
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