Drucksache - 1908/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Schule und Sport -23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1908/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Ausgrenzungsprozessen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen entgegentreten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 das Bezirksamt gebeten, „die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür zu nutzen, die Position des Paritätischen Gesamtverbandes, dargelegt im Positionspapier ‚Ausgrenzungsprozessen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen entgegenzutreten und dafür die Hilfen der Sozialgesetzbücher neu justieren’, zu unterstützen. Da es sich bei den Vorschlägen des Paritätischen Gesamtverbandes im Wesentlichen um Änderungen im SGB handelt, soll die Stellungnahme des BA vor allem gegenüber der Landesregierung formuliert werden mit der Bitte, sich entsprechend zu engagieren.“
Das Bezirksamt hat am 08.03.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben:
Das Bezirksamt hat im Rahmen verschiedener Gespräche auf bezirklicher und Landesebene sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Berlin Mitte und der Geschäftsführung des Jobcenters Mitte auf die Problematik hingewiesen, die sich aus den verschiedenen gesetzlichen Regelungen bei der Eingliederung junger Menschen in Ausbildung und Beruf für den Bezirk Mitte ergeben.
U. a. wurde dies auch mit der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Frau Carola Bluhm, und der Staatssekretärin für Arbeit und Integration, Frau Kerstin Liebich erörtert. Mit dem beiliegenden Schreiben wurde der Senat erneut auf das Problem und den daraus abgeleiteten Handlungsbedarf hingewiesen.
Dabei geht es sowohl um die Schaffung von Möglichkeiten für den Bezirk zur modellhaften Erprobung alternativer Ansätze bis hin zu der Aufforderung, sich auf Bundesebene für eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Forderungen, wie sie im Positionspapier des Paritätischen Gesamtverbandes „Ausgrenzungsprozessen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen entgegentreten und dafür die Hilfen der Sozialgesetzbücher neu justieren“ dargestellt sind, einzusetzen.
Sobald eine Antwort der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vorliegt, wird diese unaufgefordert der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 8. März 2011
stellvertretender Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport
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