Drucksache - 1907/III
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie viele Verstöße wurden jeweils bei den zehn gastronomischen Betrieben, die am Häufigsten gegen die Auflagen im Rahmen der Genehmigung zur Sondernutzung öffentliches Straßenland verstoßen haben, festgestellt? 2. Welche Konsequenzen hat die Genehmigungsbehörde aus dieser Erkenntnis gezogen und wie häufig wurde den betreffenden Gastronomen insbesondere die erteilte Genehmigung zur Sondernutzung öffentliches Straßenland wegen der Häufung von Verstößen nachträglich mit Auflagen versehen bzw. die erteilte Genehmigung zur Sondernutzung öffentliches Straßenland wegen der Häufung von Verstößen entzogen? 3. Wie werden Auflagenverstöße der Vergangenheit bei der Neuerteilung bzw. Verlängerung von Genehmigungen zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes berücksichtigt?
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