Drucksache - 1897/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1897 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über den Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zu dem Bebauungsplanentwurf I-B5ca (südwestliche Spandauer Vorstadt) gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Änderung des Geltungsbereiches der Bebauungspläne I-B5ca und I-B5cb, die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung zu dem Bebauungsplanentwurf I-B5ca gem. § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 23.11.2010 beschlossen:
I. Die Auswertung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-B5ca für das Gelände zwischen Auguststraße mit Ausnahme des Grundstücks Auguststraße 21, Große Hamburger Straße und Krausnickstraße, Oranienburger Straße und Tucholskystraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu einer die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.
II. Der Bebauungsplanentwurf I-B5ca für das Gelände zwischen Auguststraße mit Ausnahme des Grundstücks Auguststraße 21, Große Hamburger Straße und Krausnickstraße, Oranienburger Straße und Tucholskystraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird um die Grundstücke Auguststraße 11 bis 16 eingeschränkt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-B5cb für das Grundstück Auguststraße 21 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird um die Grundstücke Auguststraße 11 bis 16 erweitert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-B5ca umfasst künftig das Gelände zwischen Auguststraße mit Ausnahme der Grundstücke Auguststraße 11 – 16 und 21, Große Hamburger Straße, Krausnickstraße, Oranienburger Straße und Tucholskystraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-B5cb umfasst künftig die Grundstücke Auguststraße 11 – 16 und 21 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.
III. Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs I-Bca wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Begründung:
zu I., II und III: Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage)
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine.
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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