Drucksache - 1897/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zu dem Bebauungsplan I-B5ca (südwestliche Spandauer Vorstadt) gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Änderung des Geltungsbereiches der Bebauungspläne I-B5ca und I-B5cb, die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung zu dem Bebauungsplan I-B5ca gem. § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.12.2010
Anlage Abwägung
Anlage alte Planung B-Plan I-B5ca
Anlage neue Planung B-Plan I-B5ca
Anlage alte Planung B-Plan I-B5cb
Anlage neue Planung B-Plan I-B5cb

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1897 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

den Beschluss über

das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zu dem Bebauungsplanentwurf I-B5ca (südwestliche Spandauer Vorstadt) gem. § 3 Abs. 2 BauGB,

die Änderung des Geltungsbereiches der Bebauungspläne I-B5ca und I-B5cb,

die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung zu dem Bebauungsplanentwurf I-B5ca gem. § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 23.11.2010 beschlossen:

 

I.                    Die Auswertung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-B5ca für das Gelände zwischen Auguststraße mit Ausnahme des Grundstücks Auguststraße 21, Große Hamburger Straße und Krausnickstraße, Oranienburger Straße und Tucholskystraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu einer die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.

 

II.                  Der Bebauungsplanentwurf I-B5ca für das Gelände zwischen Auguststraße mit Ausnahme des Grundstücks Auguststraße 21, Große Hamburger Straße und Krausnickstraße, Oranienburger Straße und Tucholskystraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird um die Grundstücke Auguststraße 11 bis 16 eingeschränkt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-B5cb für das Grundstück Auguststraße 21 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird um die Grundstücke Auguststraße 11 bis 16 erweitert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-B5ca umfasst künftig das Gelände zwischen Auguststraße mit Ausnahme der Grundstücke Auguststraße 11 – 16 und 21, Große Hamburger Straße, Krausnickstraße, Oranienburger Straße und Tucholskystraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-B5cb umfasst künftig die Grundstücke  Auguststraße 11 – 16 und 21 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

III.              Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs I-Bca wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

 

Begründung:

 

zu I., II und III:               Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage)

 

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Veröffentlichung der Anzeige zur öffentlichen Auslegung in der Tagespresse aus Kapitel 4610, Titel 53121

ca. 2500 €

 

 

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

              keine.

 

 

 

Berlin,

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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