Drucksache - 1874/III  

 
 
Betreff: Aufgabe der Schulturnhallen der Wartburg- und der Grips-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.11.2010
2. Austauschvorlage vom 16.11.2010
Anlage zur Austauschvorlage
3. Beschluss vom 18.11.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin.10.2010

Abt. Jugend, Schule und Sport       23700                           

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 1874 / III

Mitte von Berlin

 

 

Austauschvorlage

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung –

 

über die Aufgabe der Schulturnhallen der Wartburg- und der Grips-Grundschule

 

 

Wir bitten zu beschließen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.10.2010 folgenden Beschluss gefasst :

 

  1. Die Schulturnhallen der Wartburg- und der Grips-Grundschule werden nach den Regelungen § 7/2 des Sportförderungsgesetzes –SportFG- als öffentliche Sportanlagen aufgegeben.
  2. Das Bezirksamt wird sich dafür einsetzen, dass mit den späteren Eigentümern Vereinbarungen getroffen werden, welche eine Nutzung dieser Hallen für den außerschulischen Sport möglichst auf der Basis der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften -SPAN- sicherstellt.

 

 

Begründung:

 

Ein wesentlicher Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes des Bezirkes Mitte wird in der Verringerung des Immobilienbestands bestehen. Dazu wurden entsprechende Beschlüsse im Bezirk und mit Zustimmung der Senatsverwaltung Finanzen gefasst. Danach sollen beide o.g. Objekte (Schulen) aus dem Vermögen des Bezirkes entlassen und dem LiFo übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung in den LiFo ist die Aufgabe aller Fachnutzungen und damit auch die Nutzung durch den Schul- und Vereinssport. Somit muss förmlich die Aufgabe der beiden Sporthalle nach SpoFöG betrieben werden.

 

Es wird darauf verwiesen, dass aktuelle Beschlusslagen im Bezirk zur Konsolidierung des Haushaltes des Bezirks Mitte und zum Schulentwicklungsplan zur Übertragung dieser beiden Standorte an den LiFo vorliegen.

 

Im Ergebnis einer Anhörung unter Beteiligung von Vertretern des Landessportbundes Berlin und der AG der bezirklichen Sportvereine von Mitte  sowie der bezirklichen Sportverwaltung am 15.09.10 wurden Folgendes festgehalten:

 

Alle Anwesenden sind sich einig, dass die Aufgabe der beiden Sporthalle einen deutlichen Einschnitt in die Sportinfrastruktur Moabits bedeutet.

 

Seitens des Landessportbundes wird darauf verwiesen, dass er grundsätzlich einer Aufgabe von Sportstandorten wegen der bestehende Defizite in der Versorgung mit Sportanlagen in Mitte und ganz speziell in Moabit nicht zustimmen kann. Trotzdem wird die finanzielle Notlage des Bezirkes anerkannt. Ebenfalls werden die Bemühungen der Sportverwaltung gewürdigt, die Sportinfrastruktur von Mitte weiter zu entwickeln und den Nutzern nach Möglichkeit andere Trainingszeiten und –orte anzubieten.

Der LSB wird sich mit dem LiFo in Verbindung setzen, um über eine weitere Nutzung der Hallen durch die Sportvereine zu verhandeln.

 

Alle Anwesenden waren sich einig, dass das Anliegen im Sportausschuss beschlossen werden soll und danach ein förmliches Aufhebungsverfahren auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes § 7/2 durchzuführen ist.

 

Die Vertreter des LSB wiesen daraufhin, dass mögliche Einnahmen aus der weiteren Verwertung der Flächen möglichst zu Gunsten des Sports in Mitte eingesetzt werden sollten. 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 7/2 SportFG sowie § 12/2 Nr. 10 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

Grips-GS:

Die Bewirtschaftungsausgaben für die Turnhalle der Grips-Grundschule i.H.v. 13% der Gesamtausgaben des Standorts wurden zum Haushaltsjahr 2010 zu 90% abgesetzt. Die verbleibenden 10% werden im Rahmen des 2. Ergänzungsplans 2011 im Abgang gebracht, da davon ausgegangen wird, dass mit der Aufgabe des Standortes keine Bewirtschaftungskosten mehr anfallen. Analog wurde verfahren mit den Ansätzen für die Bauunterhaltung. Der Anteil für die Turnhalle insgesamt entspricht Werten i.H.v. näherungsweise 13 T€ für A08 und 12 T€ für A02 (auf Datenbasis 2008). Die Grips-Grundschule soll zum 01.01.2011 per Nutzen- und Lastenwechsel an den Liegenschaftsfonds wechseln. Damit würden die kalkulatorischen Kosten ab 2011 entfallen. Das hat allerdings auf den laufenden Doppelhaushalt noch keine Folgen, da die entsprechenden Einsparungen erst im Jahresabschluss vollzogen werden.

 

 

Wartburg-GS:

Die Bewirtschaftungsausgaben für die Turnhalle der Wartburg-Schule können nicht isoliert ermittelt werden. Die Turnhalle ist integraler Bestandteil des Schulgebäudes (innen liegende Turnhalle). Die Bewirtschaftungsausgaben für die Wartburg-Schule insgesamt (also inkl. der Turnhalle) wurden anteilig i.H. der Differenz der Jahresaufwendungen 2009 und der Aufwendungen, die im stillgelegten Zustand im Finanzvermögen vom Bezirk zu leisten werden, mit Wirkung ab 01.09.2011 des 2. Ergänzungsplan 2011 in Abgang gebracht, die Bauunterhaltungsansätze mit Wirkung ab 01.01.2011. Die Berechnung der Einsparbeiträge im Bereich der Bauunterhaltung für 2011 erfolgte nach dem Muster: 1% des Wiederbeschaffungswertes minus pauschal 20% Abschlag, insbesondere für Stilllegungskosten in der Haushaltswirtschaft. Die Wartburg-Schule soll erst zum 01.01.2012 per Nutzen- und Lastenwechsel aus dem Immobilienbestand des Bezirks herausgelöst werden. Auswirkungen auf den bestehenden Haushaltsplan gibt es für die kalkulatorischen Kosten daher nicht.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Hausmeisterstelle an der Grips-GS erhielt zum 1.1. 2010 einen kw-Vermerk. Der Schulhausmeisterdienst an der Wartburg-GS wird zum 01.08.2011 entfallen.

Beide KollegInnen werden zur Abdeckung bestehender bzw. neu entstehender Bedarfe weiter eingesetzt werden.

 

 

 

Berlin, den 19.10.2010

 

 

 

Dr. Hanke                                                Schrader

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport

 

 

 

 

 
 

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