Drucksache - 1863/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1863 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Veräußerung der Schulturnhallen der Grips- und Wartburg Grundschule
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 1863/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich vor einer Abgabe der Schulturnhallen der Grips- und Wartburg Grundschule aus dem bezirklichen Finanzvermögen an den Liegenschaftsfonds Berlin auf folgende Veräußerungsgrundsätze zu verständigen:
Eine Veräußerung sollte als Grundlage für den zukünftigen Käufer beinhalten, dass auch zukünftig die Möglichkeit von Breitensport in den Turnhallen vorgehalten werden kann. Entsprechend sollte dieses Entgegenkommen beim Veräußerungspreis Berücksichtigung finden.
Das Bezirksamt hat am 22.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt wird das Ersuchen der BVV dadurch umsetzen, dass es bei der Übertragung der Liegenschaften die Forderung der BVV an den Liegenschaftsfonds Berlin übermitteln wird.
Hinsichtlich der Grips-Grundschule ist dies bereits geschehen und im Rahmen einer Stellungnahme zu dem vom Liegenschaftsfonds vorgelegten Entwurf eines Verkaufsvertrages hat das Bezirksamt die Aufnahme folgender Formulierung im Vertrag gefordert:
Die Käuferin verpflichtet sich, unmittelbar nach Unterzeichnung dieses Vertrages mit dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Jugend, Schule und Sport, in Verhandlungen über eine Vereinbarung zur Nutzung der Sporthalle für den außerschulischen Sport auf Basis des Sportförderungsgesetzes in Verbindung mit der SPAN einzutreten.
Die Übertragung der Wartburgschule ist noch nicht erfolgt.
Inwieweit die Bereitstellung der Turnhallen für den Breitensport Einfluss auf den Veräußerungspreis haben könnte, wird im Rahmen der für jeden Verkauf notwendigen Verkehrswertermittlung festzustellen sein.
Rechtsgrundlage: §§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den 22. Februar 2011
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |