Drucksache - 1863/III  

 
 
Betreff: Veräußerung der Schulturnhallen der Grips- und Wartburg Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr David 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.11.2010
2. Beschluss vom 18.11.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.03.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                      .2.2011

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                                                      Tel.: 44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                   1863 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Veräußerung der Schulturnhallen der Grips- und Wartburg Grundschule

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 1863/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich vor einer Abgabe der Schulturnhallen der Grips- und Wartburg Grundschule aus dem bezirklichen Finanzvermögen an den Liegenschaftsfonds Berlin auf folgende Veräußerungsgrundsätze zu verständigen:

 

Eine Veräußerung sollte als Grundlage für den zukünftigen Käufer beinhalten, dass auch zukünftig die Möglichkeit von Breitensport in den Turnhallen vorgehalten werden kann. Entsprechend sollte dieses Entgegenkommen beim Veräußerungspreis Berücksichtigung finden.

 

Das Bezirksamt hat am 22.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt wird das Ersuchen der BVV dadurch umsetzen, dass es bei der Übertragung der Liegenschaften die Forderung der BVV an den Liegenschaftsfonds Berlin übermitteln wird.

 

Hinsichtlich der Grips-Grundschule ist dies bereits geschehen und im Rahmen einer Stellungnahme zu dem vom Liegenschaftsfonds vorgelegten Entwurf eines Verkaufsvertrages hat das Bezirksamt die Aufnahme folgender Formulierung im Vertrag gefordert:

 

Die Käuferin verpflichtet sich, unmittelbar nach Unterzeichnung dieses Vertrages mit dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Jugend, Schule und Sport, in Verhandlungen über eine Vereinbarung zur Nutzung der Sporthalle für den außerschulischen Sport auf Basis des Sportförderungsgesetzes in Verbindung mit der SPAN einzutreten.

 

Die Übertragung der Wartburgschule ist noch nicht erfolgt.

 

Inwieweit die Bereitstellung der Turnhallen für den Breitensport Einfluss auf den Veräußerungspreis haben könnte, wird im Rahmen der für jeden Verkauf notwendigen Verkehrswertermittlung festzustellen sein.

 

 

             

 

Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

                            Keine

                                  

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
                         Keine

 

 

 

Berlin, den   22. Februar 2011

 

 

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat

 

 
 

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