Drucksache - 1862/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Personal, Finanzen, Weiterbildung und Kultur
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1862 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über „Offene Forderungen vollstrecken / Verjährung prüfen“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1862/III):
„Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass der Bezirk offene Forderungen zeitnah vollstreckt. Auch ist sicherzustellen, dass hierzu in allen Ämtern einheitliche Standards und Abläufe im Mahn- und Rechnungswesen sowie regelmäßiger Termin- und Fristenüberwachung angewendet werden.
Ferner ist zu prüfen, inwieweit offene Kassenzeichen von mehr als 5.000 Euro mittlerweile zur Vollstreckung verjährt sind.
Die BVV ist im Rahmen der RPA-Sitzung im April 2011 über das Einnahmenergebnis zu informieren.“
Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Beitreibung offener Forderungen ist wiederholt im Rechnungsprüfungsausschuss angesprochen worden. Angesichts der Vielzahl und der Gesamthöhe der offenen Forderungen des Bezirks gegenüber Dritten sieht auch das Bezirksamt hier die Notwendigkeit, steuernd einzugreifen, um ein effektives und effizientes Verfahren sicherzustellen.
In der Beantwortung der Dringlichkeitsanfrage Drs-Nr. 2067/III hat das Bezirksamt darauf hingewiesen, dass nicht zuletzt wegen quantitativ und qualitativ unterschiedlich vorhandener personeller Ressourcen in den LuV/SE das „Inkasso-Geschäft“ nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben wird oder betrieben werden kann und daher federführend durch die SE Personal und Finanzen gemeinsam mit den Fachämtern ergebnisoffen Optimierungsmöglichkeiten geprüft werden. Dabei sollen u. a. auch die Erfahrungen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf und weiterer Dienststellen mit einem Forderungsverkauf ausgewertet werden. In einem ersten Schritt sind die LuV/SE aufgefordert worden, eine Bereinigung des Datenbestandes bezüglich der sog. Kleinbetragsregelungen der Landeshaushaltsordnung und der Ausbuchung bereits niedergeschlagener Forderungen vorzunehmen.
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Das Bezirksamt wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zum Fortgang der Überlegungen regelmäßig im Rahmen seiner turnusmäßigen Berichterstattung zum Stand der „offenen Kassenzeichen“ berichten.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Vorerst keine. Künftige Einnahmeerwartungen und der damit verbundene Ressourceneinsatz lassen sich derzeit nicht quantifizieren.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Vorerst keine. Der künftige Ressourceneinsatz lässt sich derzeit nicht quantifizieren.
Berlin, den 07.06.2011
Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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